Veranstaltungsverbot bis Ende Juni: rasche Soforthilfen und Perspektiven gefordert

Die Verlängerung des Veranstaltungsverbots bis (vorläufig) Ende Juni schafft für die Kulturszene mehr Planungssicherheit. Bis dahin werden über 5.000 weitere Veranstaltungen österreichweit abgesagt werden müssen. Die bislang nur angekündigten Soforthilfen für Kulturvereine müssen nun rasch umgesetzt werden, Perspektiven zur Existenzsicherung in einem umfassenden Konjunkturpaket entwickelt werden. Die angekündigte schrittweise Öffnung in Richtung „Normalbetrieb“ muss auch den Kulturbereich, jenseits des Veranstaltungsbetriebs, berücksichtigen.

Veranstaltungsverbot Corona Soforthilfen

Seit gestern gibt es mehr Planungssicherheit: Die Bundesregierung hat angekündigt, das Veranstaltungsverbot (vorläufig) bis Ende Juni zu verlängern. Bis Ende Juni wird es somit keine öffentlichen Veranstaltungen vor Publikum geben können. Über die Regelungen im Sommer soll Ende April entschieden werden. Dies schafft für den Kultursektor die lange geforderte realistischere Planungsperspektive sowie die dafür erforderliche rechtliche Grundlage. 

Hinsichtlich des angekündigten Stufenplans zur Wiederherstellung des wirtschaftlichen und sozialen Normalbetriebs besteht nach wie vor Klärungsbedarf, wie dies mit Blick auf Kulturvereine zu verstehen ist. Aus Perspektive der IG Kultur Österreich ist eine schrittweise Öffnung bzw. Nutzung der Infrastruktur von Kulturstätten durchwegs vorstellbar – etwa für Probearbeiten, Ateliers und Studios, Galerien, etc. – sofern die Kulturstätten die Einhaltung der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen gewährleisten und dies wirtschaftlich vertreten können. Die für die nächsten Tage angekündigte Pressekonferenz von Kulturstaatssekretärin Ulrike Lunacek sollte dazu Klarheit bringen. 

Bis zum (vorläufigen) Ende des Veranstaltungsverbots Ende Juni werden jedenfalls österreichweit über 5.000 weitere Veranstaltungen abgesagt werden müssen. Ohne Unterstützung droht bis dahin jedem dritten Kulturverein die Zahlungsunfähigkeit, so das Ergebnis einer jüngst durchgeführten Erhebung der IG Kultur und der Landesorganisationen der freien Kulturarbeit. Die IG Kultur fordert abermals:

  • Umsetzung der angekündigten Soforthilfen für gemeinnützige Kulturorganisationen, um weiteren Schaden zu verhindern;
  • Nachjustierungen in den beschlossenen Soforthilfen für betroffene Künstler*innen und Kulturarbeiter*innen, um existenzbedrohende Situationen in Folge der Covid-19 Maßnahmen abzuwehren;
  • Erarbeitung eines Konjunkturpaket in Zusammenarbeit mit den Akteur*innen aus Kunst und Kultur, um das Kunst- und Kulturleben in Österreich wieder zu beleben;
     

Soforthilfe für Kulturszene umsetzen 


Kultureinrichtungen und -vereine waren die ersten, die von den Covid-19 Einschränkungen betroffen waren. Nun scheinen sie die Letzten, für die Unterstützungsmöglichkeiten geschaffen werden – zumindest für all jene, die als gemeinnützige Trägerorganisationen in der freien Kulturszene tätig sind. Bis heute ist die Bundesregierung die versprochene Unterstützung für Non-Profit-Organisationen säumig. Für gemeinnützige Kulturvereine, die ohnedies stets am Limit kalkulieren müssen und kaum über Rücklagen verfügen (bzw. diese auch nur bedingt bilden dürfen), auf die angesichts des Totalausfalls der Einnahmen zurückgegriffen werden könnte, gibt es bis dato keine Soforthilfe. Bereits jetzt stehen 10% der Kulturvereine vor dem finanziellen Aus. Um weiteren irreparablen Schaden abzuwenden, muss die angekündigte Unterstützung für den Non-Profit-Sektor als Sofortmaßnahme umgehend umgesetzt werden.
 

Konjunkturpaket entwickeln  


Für alle selbstständig Tätigen in Kunst und Kultur müssen die bestehenden Unterstützungsmöglichkeiten dringend nachjustiert und perspektivisch weiterentwickelt werden; Sowohl in Umfang als auch in Dauer. Die aktuellen Soforthilfen im Härtefall-Fonds der WKO und – im Falle von Künstler*innen und Kulturvermittler*innen – im COVID-19 Fonds des Künstler-Sozialversicherungsfonds sind (momentan) auf eine Dauer von max. 3 Monaten beschränkt. Das Veranstaltungsverbots hingegen gilt nach jetzigem Stand bis mindestens (!) Ende Juni – und umfasst somit einen Zeitraum von mindestens (!) 4 Monaten. Geschlossene Kulturräume, Theater, Kinos usw. führen jedoch zu Umsatzeinbrüchen entlang der gesamten Produktionskette weit über das Veranstaltungsverbot hinaus. Irgendwann ist alles abgesagt. Folgeaufträge bleiben aus. Investitionen in zukünftige Programme und Produktionen werden, wenn angesichts der unsicheren Lage und wirtschaftlichen Schwierigkeiten überhaupt noch möglich, nur sehr konservativ getätigt. Umsatzeinbrüche können, so sich die Lage im Herbst wieder normalisiert haben sollte, nicht wettgemacht werden – weder wird sich das Publikum magisch verdoppeln, noch lässt sich das Programm beliebig steigern.

Neben der Verlängerung der bestehenden Soforthilfen muss perspektivisch ein Konjunkturpaket für Kunst und Kultur entwickelt werden, um nachhaltigen Schaden abzuwenden und ein Veröden des kulturellen Lebens zu verhindern. Dazu zählt neben erforderlichen Investitionen im Rahmen der Kulturförderung auch das Abstecken neuer Rahmenbedingungen (im Bereich Kulturförderung, im Steuerrecht, im Vereinsrecht, bei der Ausgestaltung von Verträgen, in der Schaffung sozialer Mindeststandards der Entlohnung von Kulturarbeit, in den Sozialversicherungen, etc.). Die im Regierungsprogramm angekündigte Entwicklung einer Kulturstrategie in Zusammenarbeit mit Akteur*innen aus Kunst und Kultur würde dafür einen Rahmen bieten. 
 

Die prekären Arbeitsbedingungen, die im Sektor herrschen und nun mit aller Deutlichkeit zum Vorschein treten, sind änderbar – so der politische Wille dazu da ist. Wichtige Schritte in diese Richtung wurden angesichts der Krise in einem Kraftakt auf den Weg gebracht, weitere werden folgen müssen - damit diese nicht nur punktuell während der Krise, sondern auch darüber hinaus wirken.