Mobility First! Europa <> Asien Reisekostenzuschüsse für KünstlerInnen und Kulturorganisationen

Das „Mobility First!“ Programm der Asia-Europe Foundation vergibt Reisekostenzuschüsse an Kunst- und Kulturschaffende sowie an Kulturorganisationen für den internationalen Kulturaustausch zwischen Europa und Asien. Die Einreichfristen sind vom geplanten Reisezeitraum abhängig (siehe unten). Die nächste Einreichfrist ist der 31. Jänner 2019. 
 

Zweck / Intention:

Das „Mobility First!“ Programm unterstützt die internationale Mobilität von Kunst- und Kulturschaffenden von Europa nach Asien, von Asien nach Europa sowie innerhalb Asiens, um an einer der folgenden Aktivitäten teilzunehmen: 

  1. Workshops und Trainings
  2. Konferenzen und Foren
  3. Festivals, Biennalen oder internationale Ausstellungen
  4. KünstlerInnen oder SchriftstellerInnen-Residenzen
  5. Treffen mir KooperationspartnerInnen, um neue Partnerschaften zu etablieren oder bestehende fortzuführen 
  6. Praxisgeleitete Forschung
  7. „Go and See“ / kurzfristige Erkundigungen / Networking

Ebenfalls unterstützt werden Kulturorganisationen, die eine der oben angeführten Aktivitäten mit internationalen Gästen durchführen wollen. Diese können um Reisekostenzuschüsse für bis zu maximal fünf eingeladene Kunst- und Kulturschaffende ansuchen (z.B. österreichischer Kulturverein, der eine Ausstellung mit asiatischen KünstlerInnen plant). 

Ein Schwerpunkt liegt auf Aktivitäten in den Bereichen:

  • Know-How Transfer und Austausch
  • Innovation in Kunst und Kultur 
  • Lokale Entwicklung 
  • Kunst und soziale Themen: die Rolle von Kunst und KünstlerInnen in der Gesellschaft 

Zielgruppe / Voraussetzungen:

Einreichberechtigt sind sowohl individuelle KünstlerInnen und KulturarbeiterInnen als auch Kulturorganisationen. 


Einreichberechtigt sind individuelle Kunst – und Kulturschaffende: 

  • jeder künstlerischen Disziplin, mit Fokus auf den zeitgenössischen Bereich. 
  • KünstlerInnen werden definiert als Personen, die direkt in die Produktion eines Kunstwerks gleich welcher Sparte involviert sind
  • Kulturschaffende werden definiert als Personen, die im Bereich der Kunst und Kultur arbeiten, wie z.B. KuratorInnen, KulturmanagerInnen, KunstkritikerInnen, ForscherInnen, etc.
  • die Staatsangehörige eines ASEM-Mitgliedstaats (siehe unten) sind 
  • und Reisekostenzuschuss für die Teilnahme an einer der oben angeführten Aktivitäten beantragen


Einreichberechtigt sind Kulturorganisation: 

  • Kulturorganisationen aller Kunst- und Kultursparten
  • die in einem ASEM-Mitgliedstaat ansässig und in der ASEM-Region aktiv sind (siehe unten)
  • die um Reisekostenzuschüsse für die Einladung von bis zu maximal fünf internationalen Kunst- und Kulturschaffenden ansuchen, um an einer von der Kulturorganisation durchgeführten Veranstaltung/Aktivität teilzunehmen. 
  • die Aktivität muss einer der oben angeführten sieben Aktivitäten entsprechen.
  • Zu diesem Zweck müssen Organisationen eine sogenannte „ASEF Partnerorganisation“ werden. Ausgewählte Organisationen wählen gemeinsam mit ASEF jene Kunst- und Kulturschaffenden aus, die einen Reisekostenzuschuss für die Teilnahme an der Veranstaltung erhalten. 
  • Die ausgewählten Kulturorganisationen sind für die Organisation und Durchführung der Veranstaltung verantwortlich und müssen über die entsprechenden Kontakte und Kontextinformationen zu den einladenden Kunst- und Kulturschaffenden verfügen.  


Hinweise: 

Kleine, unabhängige, non-profit Kulturorganisationen, die im Bereich der zeitgenössischen Kunst und Kultur aktiv sind, werden bevorzugt. Priorität wird jenen Einreichungen gegeben, die ein Potential für eine nachhaltige Wirkung aufweisen.

 

Förderhöhe: 

Die Förderhöhe beträgt maximal 2.000 Singapur Dollar pro Person (ca. EUR 1.250).

Im ersten Förderzyklus 2017 wurden 73 Reisen (von 298 Einreichungen) durch das Programm unterstützt. 

 

Fristen / Zeitpläne der nächsten Ausschreibungen: 

 Ausschreibung & Frist  Ergebnisbekanntgabe  Reiseperiode
 1. - 31. Jänner 2019   bis 28. Februar 2019   15. März - 31. Juli 2019 
 15. Februar - 15. März 2019   bis 15. April 2019   1. Mai - 15. September 2019 
 1. -  31. April 2019   bis 31. Mai 2019   15. Juni - 31. Oktober 2019 
 15. Mai - 15. Juni 2019   bis 15. Juli 2019   1. August - 15. Dezember 2019 

 

 

 

 

 

Einreichformular:

 

Weitere Details zu den Einreichmodalitäten sind online abrufbar.

 

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ASEM-Mitgliedstaaten: 

Australien, Bangladesch, Belgien, Brunei Darussalam, Bulgarien, China, Dänemark, Deutschland, Estland, Finland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Indien, Indonesien, Irland, Italien, Japan, Kambodscha, Kasachstan, Korea, Kroatien, Laos, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malaysia, Malta, Mongolei, Myanmar, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Pakistan, Philippinen, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Schwede, Schweiz, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Thailand, Tschechien, Ungarn, Vietnam und Zypern.