Die IG Kultur bereitet eine Klage zur Erreichung der Spendenabsetzbarkeit für alle Kulturvereine vor!

Seit 2016 sind private Spenden an Kulturvereine von der Einkommenssteuer absetzbar. Die IG Kultur Österreich ist mit dieser neuen Rechtslage unzufrieden, da sie an folgende Voraussetzungen gebunden ist:

1. der Kulturverein muss eine Förderung vom Bund oder vom Land erhalten (Gemeinden, Städte, Fonds, Stiftungen oder die Programme der Europäischen Union zählen nicht).

2. die Förderstellen von Bund und Land müssen diese Förderung in der Transparenzdatenbank eingetragen haben (dies wird nur vom Bund durchgeführt).

3. die Tätigkeit des Kulturvereines muss per se eine künstlerische sein. Es genügt aber auch wenn der Verein „einer künstlerischen Tätigkeit zu zurechnen ist“ (z.B. Auftrittsmöglichkeiten). Damit sind z.B. Kulturvermittlungsangebote, Archive, Informationsplattformen etc. ausgeschlossen. Diese inhaltliche Voraussetzung muss von einer Wirtschaftsprüfungskanzlei bestätigt werden.

Die IG Kultur bereitet eine Klage auf Gleichbehandlung vor, mit dem Ziel ALLEN Kulturvereinen die Möglichkeit der Spendenabsetzbarkeit zu ermöglichen, nicht nur jenen die eine Förderung von Bund oder Land erhalten. Eine Theatergruppe in Wien hat sich bereit erklärt die Arbeit und das Risiko auf sich zu nehmen um für alle anderen Kulturvereine eine Entscheidung über den Gerichtsweg herbeizuführen. Die Kosten des Verfahrens wird zwar die IG Kultur Österreich übernehmen, aber es ist ein großer zeitlicher Aufwand für die Theaterschaffenden. Zur Zeit werden die Unterlagen des Vereines von der Steirer, Mika & Comp. Wirtschaftstreuhand GmbH geprüft.