Arbeiten im Kulturverein

Arbeitsrecht Kunst Kultur

Dienstverhältnisse und Sozialversicherung, Honorar- und Gehaltstabellen, Ehrenamt und Praktika 

Ein Kulturverein kann Dienstnehmer*innen mit einem Arbeitsvertrag anstellen, freie Dienstnehmer*innen mit einem freien Dienstvertrag beschäftigen, Auftragnehmer*innen mit einem Werkvertrag mit der Herstellung von Werken beauftragen oder aber auch Praktikant*innen beschäftigen. Welche rechtlichen Bestimmungen sind für die jeweiligen Beschäftigungsformen entscheidend, damit auch die richtige gewählt werden kann? Hier findet ihr genauere Infos. 

 

 

Der Honorarspiegel der TKI – Tiroler Kulturinitiativen für freie, selbständige Kulturarbeit bezieht sich auf organisatorische, konzeptuelle und leitende Tätigkeiten im Kunst- und Kulturbereich, die selbständig im Rahmen eines Werkvertrages geleistet werden. Es handelt sich dabei um allgemeine und unverbindliche Informationen zur Leistungserbringung im Kultursektor sowie um eine Kalkulationshilfe zur Ermittlung eines fairen Unternehmer*innenlohns. 

Gehaltsschema für Kulturvereine

Ein zentrales Instrument für die Berechnung von FAIR PAY ist das Gehaltsschema der IG Kultur für Kulturvereine. Es bietet eine Grundlage, um bei Fördereinreichungen Personalkosten für unselbständig Beschäftigte nach Fair Pay auf einer transparenten Basis zu kalkulieren. Hier findet ihr die Empfehlungen für die Entlohnung unselbständiger Kulturarbeit ab 1.1.2024.

Gehaltsschema für Vereine

Die Gehaltstabelle 2023 für Vereine, Verbände und Organisationen in Österreich, erstellt von der Gewerkschaft GPA. Grundlage ist der Abschluss des Kollektivvertrags für Handelsangestellte.