Europäische „Biometrie-Strategien“

Mit Hilfe von Verordnungen werden informationstechnologische Instrumente wie das sich bis heute verzögernde Schengener Informationssystem II (SIS II) bzw. das Visa-Informationssystem (VIS) konzeptioniert. Letztgenannte sind Teil dessen, was das deutsche Bundesministerium des Innern „Biometrie-Strategie der (...) Europäischen Kommission“ nennt, „deren Ziel es unter anderem ist, mittelfristig alle in den Schengenraum einreisenden oder hier aufhältigen Drittstaatsangehörigen biometrisch zu erfassen“.

Die „Vision für ein integriertes europäisches Grenzverwaltungssystem im 21. Jahrhundert“ der Generaldirektion Justiz, Freiheit und Sicherheit der Europäischen Kommission ist der ideologische Motor der technischen Neuerungen im Grenzregime. Mit Hilfe von Verordnungen werden dazu informationstechnologische Instrumente wie das sich bis heute verzögernde Schengener Informationssystem II (SIS II) bzw. das Visa-Informationssystem (VIS) konzeptioniert. Letztgenannte sind Teil dessen, was das deutsche Bundesministerium des Innern „Biometrie-Strategie der (...) Europäischen Kommission“ nennt, „deren Ziel es unter anderem ist, mittelfristig alle in den Schengenraum einreisenden oder hier aufhältigen Drittstaatsangehörigen biometrisch zu erfassen“ (BMI 2008). Auch Menschen, die StaatsbürgerInnen eines EU-Landes sind, dürften allmählich bemerken, dass sich im Umgang mit Ausweisen und Reisepässen einiges ändert. Die Verordnung „(EG) Nr. 2252/2004 des Rates vom 13. Dezember 2004 über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten“ ist rechtliche Grundlage für die vielen neuen „ePässe”. Solche biometrischen Daten – Charakteristika eines menschlichen Körpers oder Verhaltens, die zur automatisierten Unterscheidung von Individuen dienen sollen – können unter anderem Fingerabdrücke, die Iris des Auges oder das gesamte Gesicht sein.

Menschliches und biometrisches Identifizieren

Vermeintlich objektive Personenmerkmale wie Körpergröße, Geschlecht und das Passfoto wurden bisher genutzt, um die Personenkontrolle an einer Grenze relativ gleichförmig und massenhaft durch GrenzbeamtInnen vornehmen lassen zu können. GrenzbeamtInnen greifen auf das Wissen aus ihren Schulungen, ihre Vorurteile, ihre Erfahrungen und ihre Intuition zurück, um Ein- und Ausreisende an einer Grenze anhand des Passes als staatlich legitimiert zu identifizieren. Ihre Entscheidungen sind durch aktuelle Einsatzbefehle, Stress und sonstige aktuelle Umgebungsbedingungen beeinflusst. Auch eine biometrische Grenzkontrolle ist stark beeinflussbar und läuft immer anders ab, auch wenn man dies landläufig nicht annehmen würde, da es sich um einen Automaten handelt.

Ein biometrisches System vergleicht immer ein beim Enrolment erstmalig aufgenommenes so genanntes Template, beispielsweise einer Fingerkuppe, mit einem zum jeweiligen Zeitpunkt der Kontrolle aufgenommenen Bild derselben Körperstelle. Ab wann das etwa auf dem RFID-Chip im Pass[1] oder in einer Datenbank gespeicherte Template mit dem aktuell aufgenommenen Bild ausreichend ähnlich ist, wird mit einem flexibel einstellbaren Schwellenwert festgelegt. Die verglichenen Bilder sind zuvor bereits mit diversen digitalen Filtern stark abstrahiert worden. Die Filter und die Algorithmen, die bestimmte Merkmale aus den Aufnahmen extrahieren, können fehlerhaft sein. Die Sensorik kann schlechte Aufnahmen machen, die Lichtbedingungen können schlecht oder die einzelnen technischen Komponenten des Systems defekt sein.

Einem biometrischen Verfahren sind ohnehin aufgrund des zentralen Vergleichs zweier Muster immer zwei Fehlerquellen inhärent: Das System produziert so bezeichnete falsche Rückweisungen (FR) einer Person, deren aktuell erzeugte Muster nicht mit den von ihr hinterlegten übereinstimmen. Das geschieht, wenn der Schwellenwert für die Ähnlichkeit zweier Muster sehr intolerant ist und das System schon bei geringen Musterabweichungen zwei Muster als unähnlich einstuft. (Keine zwei Bilder einer Person sind komplett identisch!) Es kann auch sein, dass das System eine falsche Akzeptanz (FA) einer Person ermöglicht, wenn es so tolerant eingestellt ist, dass es auch bei sehr unähnlichen Mustern noch durchlässt. Insofern stellt die Einstellung des Schwellenwerts praktisch immer einen Kompromiss zwischen Sicherheits- und Bequemlichkeitsbestreben dar. Die FA-Rate (FAR) und die FR-Rate (FRR) werden häufig als Kenndaten der biometrischen Systeme betrachtet. DatenschützerInnen verlangen bei einer Rückweisung einer Person durch ein biometrisches System, immer von vornherein von einer FR auszugehen und die FRR nicht zu kriminalisieren.

Biometrie an den Grenzen

Die weltweite Standardisierung und Harmonisierung der Grenzkontrollprozesse wird maßgeblich vorangetrieben durch die 1944 gegründete Spezialagentur der UNO, die International Civil Aviation Organization (ICAO). Sie forcierte die Adoption maschinenlesbarer Pässe und Visa, eine Grundlage der über Ausweislesegeräte heute automatisierten Fahndungsabfragen bei SIS oder beim polizeilichen Informationssystem INPOL in Deutschland. Adaptiert werden die technischen Richtlinien der ICAO durch die nationalen Grenzkontrollbehörden, die wiederum Aufträge an die Sicherheitsindustrie vergeben. Große Auftragnehmer sind die Firma L-1 Identity Solutions, einer der Marktführer für die Implementierung von biometrischen Erkennungsverfahren, und deren zertifizierten Partner. Bosch, IBM oder Siemens integrieren die zahlreichen unterschiedlichen Hardware- und Softwarekomponenten dann an den Grenzen zu einem geschlossen erscheinenden biometrischen System. Das Biometrics Center von Siemens in Graz beispielsweise zeichnet unter anderem für die Implementierung der Biometrie-Pilotprojekte in Kroatien (National Border Management System, NBMIS) und die Ausrüstung von Schweizer und tschechischen Pässen mit biometrischen Daten verantwortlich. Die Umstellung auf biometrische Grenzkontrollen in der EU läuft auf zwei Ebenen: Zum einen erfolgt die zwingende Implementierung der biometriegestützten Grenzkontrollen für Nicht-Schengen-Angehörige. Zum anderen werden Programme für registrierte Vielreisende wie PRIVIUM in den Niederlanden, PEGASE in Frankreich, RAPID in Portugal, die ABG in Deutschland und IRIS in Großbritannien etabliert, an denen EU-BürgerInnen bzw. Drittstaatsangehörige ohne Visapflicht (noch freiwillig) teilnehmen können (FRONTEX 2008). Von AsylbewerberInnen ab 14 Jahren werden die Fingerabdrücke aller zehn Finger schon seit 2003 im Automatisierten Europäischen Fingerabdruckidentifizierungssystem EURODAC gespeichert. In Zukunft wird dies für alle Schengen-Visa-AntragstellerInnen zwingend werden. Die informationstechnologische Vision hinter all dem ist letztlich die Integration aller europäischen Fahndungs- und Migrationsdatenbanken und die Nutzung des Biometric Matching System (BMS), das die interoperablen biometrischen Daten all dieser verschiedenen Netze aufeinander abbilden soll.

BIODEVII

Die Studie BIODEV II war ein Test für die Realisierung von VIS. An dem Mitte 2008 abgeschlossenen europäischen Pilotprojekt BIOmetrics Data Experimented in Visas (BIODEV II) beteiligten sich zwischen August 2007 und Juli 2008 mit Österreich, Belgien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Luxemburg, Portugal und Spanien acht europäische Staaten. Im Rahmen des Versuchs wurden die personenbezogenen Daten aus dem Antrag, die Visumantragsnummer, das Gesichtsbild und zehn flache Fingerabdrücke der VisumantragstellerInnen in zentralen Datenbanken gespeichert. Die Daten wurden angeblich freiwillig erhoben. Die eingangs erwähnte Verordnung des Rates der Europäischen Union hatte die Verwendung von Fingerabdrücken von Kindern bereits ab sechs Jahren vorgesehen. Die mit BIODEVII erhobenen Daten wurden dann im Nachhinein als Beleg dafür herangezogen, dass die Abnahme von Fingerabdrücken von Kindern ab sechs Jahren vertrauenswürdig und machbar ist. Allein die beteiligten deutschen Konsulate in Ulan Bator und Damaskus steuerten für die Studie Fingerabdrücke von 1649 Kindern als Datengrundlage bei, die zu 93 Prozent als von guter Qualität befunden wurden. Eine Freiwilligkeit der Abgabe aller zehn Fingerabdrücke in Zusammenhang mit einem Reisewunsch und auch bezüglich der so jungen ProbandInnen ist zu bezweifeln.

It’s not biometrics, it’s the whole system

Die koloniale Traditionslinie der Forschung an Körpermerkmalen und Körpervermessungen ist stark davon geprägt, Herrschaftsstrukturen, wie sie in den Kategorien Race, Class oder Gender etabliert waren und sind, biologisch empirisch zu belegen. Das älteste biometrische Verfahren, die Fingerabdruckerkennung, wurde von Kolonialverwaltungsbeamten wie William Herschel, Edward Henry, Henry Faulds und ForscherInnen wie Francis Galton in Teilen in den britischen Kolonien Ende des 19. Jahrhunderts getestet. Bis heute scheint das Muster gleich zu bleiben: Die Technologien werden mit ihrer Umsetzung gerechtfertigt. Die mit ihnen gesammelten Daten sind wichtiger für eine Stabilisierung der Technik selbst – die wiederum als stabilisierte Gesellschaft begriffen werden kann (Latour 2006) – als die Befindlichkeiten der davon Betroffenen.

Die Intransparenz der Aneignung persönlicher Daten und der Körperdaten stellt für alle NutzerInnen biometrischer Technologien eine Gefährdung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung dar. Niemand kann nachvollziehen, was mit diesen in einem vernetzten Computersystem wirklich geschieht. Fahndungsdatenbanken werden mit biometriegestützten Grenzkontrollen immer ausgelesen. Hinzu kommt, dass die Implementierung von automatisierten Grenzkontrollen durch nicht-staatliche Unternehmen die Bestimmung des Verhältnisses des Einzelnen zur Nationalstaatlichkeit in gewisser Hinsicht dem Staat entzieht und damit vielleicht auch einem Rest demokratischer Kontrolle.

Ein Ansatz, der die Technik im Sinne des Menschen implementiert und nicht den Menschen an die Technik anpasst, muss eine grundlegende Infragestellung des Einsatzes der Technologie bzw. der Grenze selbst gestatten.

1 RFID steht für Radio Frequency Identification, da für das Lesen und Verarbeiten der auf den Chips gespeicherten Daten zur Identifizierung einer Person elektromagnetische Wellen genutzt werden.

Literatur

Bundesministerium des Innern: Europäisches Pilotprojekt BIODEV II, 27. 01. 2009.

Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (FRONTEX): BIOPASS. Study on Automated Biometric Border Crossing Systems for Registered Passenger at Four European Airports. Warschau: FRONTEX, August 2007. PDF Download [19. 02. 09]

Latour, Bruno: „Technik ist stabilisierte Gesellschaft“. In: Belliger, Andrea / David Krieger: ANThology. Ein einführendes Handbuch zur Akteur-Netzwerk-Theorie. Bielefeld: transcript-Verlag, 2006.

Andrea Knaut ist Diplom-Informatikerin, lebt in Berlin und ist aktiv bei den Naturfreunden Berlin.