Geförderte Transparenz?
<p>Soviel steht fest: Etwa 5 Prozent des österreichischen Kulturbudgets werden über die Kunstverwaltung des Bundes ausgeschüttet. Fragwürdig dabei ist, nach welchen Kriterien das passiert. Während man sich auf Seiten der Verwaltung gerne selbst beweihräuchert, und den Anspruch zur Offenlegung in der Publikation poppiger Kunstberichte erfüllt sieht, klagen Kulturschaffende immer wieder über langwierige und diffuse Entscheidungsabläufe bei der Abwicklung ihrer
Soviel steht fest: Etwa 5 Prozent des österreichischen Kulturbudgets werden über die Kunstverwaltung des Bundes ausgeschüttet. Fragwürdig dabei ist, nach welchen Kriterien das passiert. Während man sich auf Seiten der Verwaltung gerne selbst beweihräuchert, und den Anspruch zur Offenlegung in der Publikation poppiger Kunstberichte erfüllt sieht, klagen Kulturschaffende immer wieder über langwierige und diffuse Entscheidungsabläufe bei der Abwicklung ihrer Förderungsansuchen.
Um das Problem der Transparenz von Budgetvergaben zum Thema einer breiteren Debatte mit den Kulturschaffenden und einer interessierten Öffentlichkeit zu machen, wurde im Wiener Depot vor kurzem eine Studie zur Transparenz der Kulturpolitik des Bundes im Jahr 2003 durchgeführt, deren Ergebnisse am 30. April 2004 im Rahmen einer Diskussionsrunde mit Gabi Gerbasits (IG Kultur Österreich), Tasos Zembylas (Universität für darstellende Kunst) und Juliane Alton (IG Kultur Vorarlberg; Kulturrat Österreich) präsentiert wurden.
Mit einer Fragebogenerhebung, die sich an 500 im Kunstbericht 2002 erfasste Organisationen richtete, sollten Entscheidungsabläufe sichtbar gemacht werden. Die Fragestellungen gruppierten sich um Ablauf und Dauer der Förderungsabwicklung, um etwaige Verhandlungen und/oder Komplikationen bis zur endgültigen Entscheidung sowie um Begründungen seitens der Subventionsgeber. Obwohl bewusst auf die Frage nach Beträgen und Fördersummen verzichtet wurde, hielt sich die Auskunftsbereitschaft der Institutionen enttäuschender Weise in Grenzen – nur 10 Prozent der Fragebögen wurden retourniert, 9 Prozent davon gelangten zur Auswertung. Die Ergebnisse der Studie sind ebenso wenig überraschend wie erfreulich, denn sie dokumentieren die willkürliche Arbeitsweise einer obrigkeitsstaatlich geprägten Verwaltung, an der Forderungen nach Kostenwahrheit, Transparenz und Nachvollziehbarkeit nach wie vor ungehört vorbeigehen.
Vor allem die Fragen zur Bearbeitungsdauer der Förderungsansuchen ergaben eine breite Streuung der Antworten. Das BKA ließ sich demnach mit einer endgültigen und schriftlichen Entscheidung über eine Förderung unterschiedlich lange Zeit, wobei die Betroffenen zwischen 1 Woche und 56 Wochen auf eine Antwort warten mussten. Ein Drittel der Befragten gab an, ein halbes Jahr nach Abgabe der Einreichung noch immer im Unklaren gewesen zu sein, ob es überhaupt eine Subvention gibt und in welcher Höhe. Wiederholte Anfragen und Bitten, möglichst bald zu einem Ergebnis zu kommen, brachten keinen oder nur wenig Erfolg. In zwei Fällen wurde seitens des BKA die Entscheidung des Landes auf Kofinanzierung eingefordert, und eine allfällige Zahlung an die Zusage durch einen weiteren Subventionsgeber gebunden. Vor allem jene Institutionen, die ohnehin schon lange Wartezeiten in Kauf nehmen mussten, wurden mit Nachforderungen von Unterlagen hingehalten, die bei Antragstellung mitunter unmöglich einzubringen waren (z.B. Vorlage von Rechnungsabschlüssen).
Nicht nur bei der Entscheidung über eine Finanzierung, sondern auch bei deren endgültiger Ausbezahlung scheint das BKA im Jahr 2003 einer diffusen Eigenlogik gefolgt zu sein, was zu Wartezeiten zwischen 6 und 65 Wochen führte. In Antwortschreiben der Kunstsektion wurde bemerkenswerter Weise darauf verwiesen, dass Auszahlungen unter Berücksichtigung finanzieller Gegebenheiten erfolgen. Wenn man bedenkt, dass Ministerien und Staatssekretariate mit bestehenden Jahresbudgets kalkulieren, ist das ein höchst fragwürdiges Argument.
In den seltensten Fällen wurden die Entscheidungen seitens des Subventionsgebers auch begründet. Bei 8 Institutionen verwies man auf den Umstand, dass nur noch Projektförderungen vergeben werden, wobei die Befragten vorab nicht über eine Änderung der Fördermodalitäten informiert worden waren.
Auch der Grund einer "Budgetknappheit" erscheint nicht nachvollziehbar, gab es doch im selben Zeitraum – mitunter sogar in derselben Abteilung – bei anderen Institutionen eine Erhöhung der Förderung im Verhältnis zum Vorjahr. Budgetknappheit als Begründung kann nur gelten, wenn sie für alle Institutionen prozentuell gleich ausfällt. Ist sie aber verschieden gewichtet, kann es für die Umverteilung nur andere Gründe geben. Immerhin, die Frage nach anderen Problemen mit der Abwicklung des Förderansuchens wurde durchwegs mit "nein" beantwortet.
Bei der Diskussion der Ergebnisse kamen einmal mehr wünschenswerte Entwicklungsperspektiven zur Sprache, die vor allem auf eine Festschreibung verbindlicher Förderungsrichtlinien und umfassende Dokumentationspflicht abzielen. Vor diesem Hintergrund kann ein Aufruf an alle betroffenen Kunstschaffenden nur lauten, auf Intransparenz und Entscheidungswillkür nicht mir Resignation zu antworten, sondern ihre Erfahrungen durch konkrete Vorschläge zur Verbesserung von Kontrollmöglichkeiten und zur Entwicklung wirksamer Gegenstrategien einzubringen.