Presseaussendung 19.11.2014
Das Kulturressort des Landes Steiermark war bisher bekannt für seine gute Verwaltung, vor allem in Bezug auf die Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit, die Kommunikation auf Augenhöhe mit ihren Partnerinnen, den Kulturschaffenden, und die Einhaltung der Spielregeln, an die sich das Ressort durch ein Kulturförderungsgesetz selbst bindet.
Wissen sie, was sie tun?
Das Kulturressort des Landes Steiermark war bisher bekannt für seine gute Verwaltung, vor allem in Bezug auf die Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit, die Kommunikation auf Augenhöhe mit ihren Partnerinnen, den Kulturschaffenden, und die Einhaltung der Spielregeln, an die sich das Ressort durch ein Kulturförderungsgesetz selbst bindet.
Aber mit 2014 wurde alles anders. Angefangen hat die Misere damit, dass ein Einreichtermin für Förderanträge Anfang Mai plötzlich, also ohne Vorwarnung gestrichen wurde. Die Information dazu kam im Nachhinein, mit einer Änderung von bisher vier auf drei Einreichtermine auf der Webseite des Landes. Pech für all jene Kulturinitiativen, die ihre Einreichung für den Termin im Mai schon gemacht hatten. Denn die Bearbeitung ihrer Anträge wurde einfach verschoben, stillschweigend, niemand bekam eine Verständigung darüber, dass es so ist, geschweige denn, warum es so ist. Erst Mitte Juni, im Zuge einer öffentlichen Befragung, wurden Gründe dafür genannt: das Kulturkuratorium, das die Anträge bearbeitet, hätte im ersten Quartal zuviel Geld ausgegeben, somit wäre für das zweite Quartal kein Geld mehr vorhanden gewesen. Abgesehen davon, dass die budgetäre Verantwortung der Landesregierung nicht auf das Kuratorium umgewälzt werden kann, entbinden Unklarheiten im Budget, wie sie heuer massiv zutage kamen, nicht davor eine transparente Informationspolitik zu betreiben.
Die Verschleppung der Antragsbearbeitungen zog einige Konsequenzen nach sich, so auch jene, dass die Einhaltung einer Bestimmung aus dem Kulturförderungsgesetz unmöglich wurde. – Die Bestimmung besagt, dass sich die Landesregierung innerhalb von 14 Wochen nach Einlangen eines Antrages zu einer Entscheidung über den Antrag verpflichtet. Auch hier wurde auf das Kommunikationsmittel der rechtzeitigen Verständigung verzichtet. Einige Kulturinitiativen warteten 7, manche sogar 8 Monate auf die Beantwortung ihres Antrages. Zahlreiche Anfragen der Betroffenen wurden entweder vernachlässigt oder mit vagen Vertröstungen umgangen.
Eine weitere Konsequenz war die Änderung der 14-Wochen-Frist seitens des Landes: mit der Einführung von Stichtagen wurde die Bestimmung im Gesetz außer Kraft gesetzt. Die Neuregelung sollte und soll dem Kulturkuratorium die Arbeit erleichtern, was nachvollziehbar ist. Doch bot es keine Lösung für all jene unbearbeiteten Fälle, die sich seit Monaten stapelten.
Zurück zum Budget: Angeblich wurden im Kulturressort 2013 Vorgriffe auf das Budget 2014 gemacht. Und angeblich wurde heuer in allen Ressorts
1% des Budgets eingespart. Allen diesen Aussagen liegt zugrunde, dass sie erst viele Monate nach Ingangsetzung der erwähnten Maßnahmen verlautbart wurden. Wir fragen uns: was spricht dagegen, Regierungsmaßnahmen offen und zeitgerecht und auf Augenhöhe mit den Partnerinnen zu kommunizieren? – Denn es macht einen gravierenden Unterschied, zu sagen, wir wissen erst im Herbst, ob genug Geld da ist, um über alle Projektanträge positiv entscheiden zu können, als die Partnerinnen völlig im Unklaren zu lassen. Denn Projektanträge folgen einem bestimmten Zeitplan – sie werden einige Monate vor dem Start des Projektes gestellt um ein klares Projektbudget erstellen zu können. Mit den Zu- oder Absagen von Förderungen kann das Projektmanagement vertragliche Verbindlichkeiten mit Partnerinnen zur Durchführung des Projektes eingehen. Wenn aber die Förderentscheidung über mehrere Monate hinausgezögert wird, kommt das Projektmanagement entweder in die Bedrängnis, Verträge ohne Vertragssicherheit abzuschließen und zu hoffen, dass sich alles zum Positiven wendet, oder das Projekt abzusagen. – So wird Kulturarbeit zum Roulettespiel oder gar verunmöglicht.
Alles in allem Vergehen, die sich eine „gute Regierung“ nicht nachsagen lassen dürfte! Deshalb fordern wir:
• Transparenz in der Kommunikation mit den Partnerinnen.
• Einhaltung der im Kulturförderungsgesetz festgehaltenen Spielregeln.
• Zeitgerechte Bekanntgabe von Änderungen der Spielregeln.
• Angemessene Vorlaufzeit bei Änderungen, um eine Benachteiligung von Partnerinnen zu verhindern.
PDF DOWNLOAD: PA-IGKultur-Steiermark_Wissen-sie-was-sie-tun
PRESSE REAKTIONEN:
( Kleine Zeitung - 07.12.14 )
( der Falter - 26.11.14 )
( der Grazer - 23.11.14 )