Vorarlberger Kulturbericht 2014 - Licht und Schatten
<p>Am frisch versendeten Kulturbericht besticht zunächst das aufwändige Layout, zu dem auch eine grafische Aufbereitung etlicher Zahlen im Bericht gehört. Insbesondere die gesetzlich geforderte Aufstellung der (Einzel-)Förderungen an Männer und Frauen ist übersichtlicher gestaltet als zuletzt.</p> <p>Zwischendurch lassen sich kleine Entdeckungen machen wie die Darstellung der Zusammensetzung der Blasmusiken nach Alter und Geschlecht (Seite 36).<br /> <br />
Am frisch versendeten Kulturbericht besticht zunächst das aufwändige Layout, zu dem auch eine grafische Aufbereitung etlicher Zahlen im Bericht gehört. Insbesondere die gesetzlich geforderte Aufstellung der (Einzel-)Förderungen an Männer und Frauen ist übersichtlicher gestaltet als zuletzt.
Zwischendurch lassen sich kleine Entdeckungen machen wie die Darstellung der Zusammensetzung der Blasmusiken nach Alter und Geschlecht (Seite 36).
Ausführlichere, illustrierte Berichte zu den einzelnen Tätigkeitsberichten der Kulturabteilung geben ein besseres Bild als die nackten Zahlen allein.
Auch die Aufstellung der Zahl der Förderanträge, in der auch die abgelehnten ersichtlich sind, zählt zu den erfreulichen Inhalten des Kulturberichts.
Wer sich aber mit den Details der Seiten 48-51 ("Kulturinitiativen, Zentren") befasst, stößt auf die unerfreulichen Aspekte.
Zunächst überrascht die Fördersumme, die mit 2.026.634,28 angegeben ist. Wir wissen ja, dass die Förderungen für alle Kulturinitiativen im Land seit Jahren etwas mehr als eine Million Euro im Jahr beträgt. Und da liegt der Hund auch begraben: Die LIKUS-Kategorie "Kulturinitiativen, Zentren" wird von der Kulturabteilung als "Abfallkategorie" verwendet, wo alles hinein kommt, was man sonst nirgendwo zuordnen will.
1. KUGES:
Bereits zum zweiten Mal findet sich dort die Finanzierung der Kulturhäuserbetriebsgesellschaft mit 635.300 Euro (übrigens 50.300 Euro höher als im letzten Jahr). Der Finanzierungsbeitrag an die KUGES macht fast ein Drittel der Gesamtfördersumme aus. Tatsächlich ist dieser Betrag falsch zugeordnet, er gehört keinesfalls in die Kategorie "Kulturinitiativen, Zentren" sondern in die Kategorie Großveranstalter. Das ergibt sich schon aus dem einfachen sprachlichen Verständnis der Begriffe. Die KUGES hat als GmbH im Eigentum des Landes nichts mit selbstorganisierter Kultur in freier Trägerschaft etwas zu tun, noch ist sie ein "Zentrum", kaum jemand weiß, wo sie ihren Sitz hat. Man braucht es auch nicht zu wissen, denn es findet dort keine Kultur sondern Bürobetrieb statt.
2. Kosten der Kulturabteilung
Förderungen an sich selbst ordnet die Kulturabteilung ebenfalls der Kategorie "Kulturinitiativen, Zentren" zu: Ihre Sachkosten, die Organisation der Kulturtreffs, die Kosten des Kulturbeirats, die Veranstaltungskosten der Kulturenquete... - all das, insgesamt 137.025 Euro an eigenen Kosten der Kulturabteilung findet sich in der Kategorie "Kulturinitiativen"
3. Förderungen anderer Gebietskörperschaften
Die Kulturabteilung fördert etliche Gemeinden sowie die Internationale Bodenseekonferenz, einen Zusammenschluss der Regierungen der Bodensee-Anrainerländer, und ordnet diese Beiträge der Kategorie "Kulturinitiativen, Zentren" zu. Von Altach über die IBK bis zur Gemeinde Schwarzach macht das in Summe 88.439 Euro aus. Diese sollten zum einen den unterschiedlichen Sparten der Kultur zugeordnet sein.
Zum anderen muss die Frage gestattet sein, inwieweit die Förderung von Gemeinden durch das Kulturförderungsgesetz eigentlich gedeckt ist (siehe § 1 Abs 3 sowie § 3). Gemeinden werden vom Land ja über Bedarfszuweisungen sowie über den Betrieb von gemeinsamen Unternehmen unterstützt.
Im übrigen bieten die Förderungen für Kulturinitiativen im Einzelnen keine Überraschungen. Die Jahresbeiträge sind gleich wie im Vorjahr, ein wenig höher (entsprechend einer Inflationsabgeltung) oder ein wenig niedriger. So haben die meisten Kulturinitiativen reale Einbußen, einige bleiben auf dem gleichen Stand.
Die Forderung nach Indexierung für die Kulturinitiativen, in Summe der größte Kulturversorger des Landes, bleibt bestehen.
Vorarlberger Kulturförderungsgesetz 2009
§ 1
Kulturauftrag
(3) Die Gemeinden fördern das kulturelle Leben im örtlichen Bereich. Dabei handelt es sich um eine Aufgabe ihres eigenen Wirkungsbereichs.
§ 3
Gegenstand der Förderung
(1) Das Land fördert insbesondere:
a) kulturelle Einrichtungen und Verbände,
b) Projekte und Programme von Kulturveranstaltern,
c) Leistungen von Personen, die künstlerisch oder wissenschaftlich arbeiten.
(2) Weiters fördert das Land das kulturelle Leben, indem es selbst kulturelle Einrichtungen betreibt oder sich an solchen beteiligt.