WahlPartie 2002
<p>Die <a href="http://www.no-racism.net/wahlpartie/" target="_blank">Wahlpartie</a> ist keine Partei, keine Gruppe und kein Verein, sondern eine Kampagne anlässlich der Nationalratswahlen 2002. Sie wird getragen von Organisationen und Institutionen wie u.a. ANAR (Austrian Network Against Racism), BEIGEWUM, eipcp, gettoattack, IG Kultur Österreich, Klub Zwei, MAIZ. Die Wahlpartie schließt an eine ähnliche Kampagne zu den Wiener Wahlen 2001 an. Heute wie damals geht es
Die Wahlpartie ist keine Partei, keine Gruppe und kein Verein, sondern eine Kampagne anlässlich der Nationalratswahlen 2002. Sie wird getragen von Organisationen und Institutionen wie u.a. ANAR (Austrian Network Against Racism), BEIGEWUM, eipcp, gettoattack, IG Kultur Österreich, Klub Zwei, MAIZ. Die Wahlpartie schließt an eine ähnliche Kampagne zu den Wiener Wahlen 2001 an. Heute wie damals geht es darum, Themen von Diskriminierung im öffentlichen und medialen Raum, der der Wahl gewidmet ist, zu positionieren und mit gezielten Forderungen zu besetzen.
Im Unterschied zur Wiener Wahlpartie, die antirassistische Forderungen in den Mittelpunkt gestellt und sich darauf konzentriert hat, MigrantInnen als politische Subjekte anzusprechen, werden die Forderungen nun auf weitere Bereiche ausgedehnt: Gleichstellungspolitik, feministische Politik, Kulturpolitik, Migrationspolitik, Sozial- und Wirtschaftspolitik und Vergangenheitspolitik.
Gleichheitspolitik
Im Kampf um eine egalitäre Gesellschaft geht es darum, gleiche Bedingungen für diskriminierte, marginalisierte und ausgegrenzte Gruppen und Personen zu schaffen. Dies muss vor allem auf der Ebene der gesellschaftlichen Strukturen geschehen. Die folgenden Forderungen umfassen Maßnahmen zur Gleichstellung von u.a. MigrantInnen, Frauen, Lesben, Schwulen, Transgenderpersonen und Behinderten.
- Umfassendes Antidiskriminierungspaket: Antidiskriminierungsgesetz, Aufhebung diskriminierender Gesetze, Equality targeting, Förderungen etc.
- Schaffung eines umfassenden Antidiskriminierungsgesetzes, das neben Hautfarbe und Nationalität, "sexuelle Orientierung" und "Geschlechtsidentität" als schutzwürdig vorsieht
- WohnbürgerInnenschaft
- WeltbürgerInnenschaft als ein Raum, in dem die verschiedenen BewohnerInnen ihre BürgerInnenschaft in einem permanenten Prozess der politischen Neuzusammensetzung konstituieren können.
- Allgemeines freies und GLEICHES Wahlrecht für alle
- Erweiterung des Gleichheitsgebots in Art. 7 B-VG auf alle Menschen, die in Österreich leben. Staatszielbestimmung zur Gleichstellung aller Menschen unter Berücksichtigung ihrer besonderen Bedürfnisse
- Allgemeines Niederlassungsrecht
- Abschaffung des rechtlichen Ausnahmezustands für MigrantInnen
- Abschaffung des AusländerInnenbeschäftigungsgesetzes
- Abschaffung des Fremdengesetzes
- Zurücknahme des so genannten Integrationsvertrags
- Abschaffung des Verbotes für MigrantInnen, politische Versammlungen zu organisieren und durchzuführen
- Anerkennung der Verfolgung aufgrund der geschlechtsspezifischen, lesbischen, schwulen oder Transgender-Identität sowie der Missachtung der Menschenrechte im Herkunftsland als Asylgrund
- Umfassende Selbstbestimmungsrechte für behinderte Menschen
- Equality target budgeting seitens der öffentlichen Hand und der Unternehmen
- Strukturelle Förderprogramme (für MigrantInnen, Frauen, Lesben und Transgenderpersonen) zur Herstellung gleichen Zugangs für alle zu Bildung, öffentlichen Medien, finanziellen Ressourcen und leitenden Positionen
- Anerkennung von Prostitution als Sexarbeit.
- Sozialleistungen für alle in Österreich Lebenden unter Berücksichtigung ihrer besonderen Bedürfnisse, z.B. (bis zu deren Abschaffung für alle) Familienbeihilfe bzw. Kinderbetreuungsgeld und Unterhaltsvorschuss für ALLE Kinder der in Österreich lebenden MigrantInnen unabhängig von deren Staatsangehörigkeit
- Bereitstellung der Mittel und Unterstützung für migrantische, feministische und lesbische Medien und Forschung
- Recht auf Muttersprache, muttersprachlichen Unterricht und Mehrsprachigkeit bei Behörden
- Rechtliche Anerkennung und Gleichstellung gleichgeschlechtlicher PartnerInnenschaften mit verschiedengeschlechtlichen Lebensgemeinschaften und der Ehe
- Moralische und finanzielle Rehabilitierung all jener, die im 20. Jahrhundert und bis heute aufgrund der strafrechtlichen Sonderbestimmungen gegen Lesben und Schwule (§§ 129 I b, 209, 210, 220 und 221) verurteilt wurden, sowie die Aufnahme der wegen ihrer sexuellen Orientierung vom Nazi-Regime Verfolgten ins Opferfürsorgegesetz
- Abschaffung der diskriminierenden Ausländerbestimmungen in allen gesellschaftlichen Bereichen (z.B. im österreichischen Amateurfußball).
Migrationspolitik
Migrationspolitik und Rassismus haben mit der FPÖVP Regierung keine Zäsur im österreichischen Staat erlebt. Es wurden lediglich die Vorschläge umgesetzt, die schon in der Schublade der früheren großen Koalition warteten. Der Rassismus zeigte sich nur mit einer größeren Brutalität und Rücksichtslosigkeit. Diese Kontinuität ist zu konstatieren und gleichzeitig mit den folgenden Forderungen, die Ergebnisse des Denkens und der Aktionen der politisch tätigen antirassistischen Gruppen in Österreich sind, zu bekämpfen.
- Abschaffung der Bedingungen, Strukturen und Gesetze, die zu Illegalisierung führen, Abschaffung der Schubhaft und der Abschiebungen, Recht auf Legalisierung der Illegalisierten
- Rücknahme der Demontage der Genfer Flüchtlingskonvention
- Zugang zur Bundesbetreuung für alle Flüchtlinge
- Stop der Privatisierung der Flüchtlingsunterkünfte und der sog. Rückkehrberatung
- Freier Zugang zu Arbeit
- Harmonisierung von Aufenthalt und Beschäftigung. Eine Niederlassungsbewilligung muss auch das Recht beinhalten, eine selbstständige oder unselbständige Erwerbstätigkeit auszuüben
- Freier Zugang zu geförderten und günstigen Wohnmöglichkeiten
- Abschaffung der rassistischen Gesundheitstests für MigrantInnen
- Krankenversicherung und Sozialhilfe für Flüchtlinge, Betroffene des Frauenhandels, Illegalisierte, etc.
- Quotenfreie Familienzusammenführung und Erweiterung des Art. 8 EMRK auf andere Formen des Zusammenlebens
- Trennung, Scheidung und Tod soll kein Ausweisungsgrund sein, und Ausweisung von "Ankerfremden" darf keine Auswirkungen auf die nachziehenden Familienangehörigen haben.
- Eigenständige Niederlassung für Migrantinnen in der Sexarbeit
- Zwingende Beiziehung von DolmetscherInnen bei allen Einvernahmen, und von Dolmetscherinnen in Asylverfahren bei Verdacht auf sexuelle Gewalt
- Abschaffung der auf die Überwachung der MigrantInnen spezialisierten Polizeieinheiten. Aufhebung der Meldepflichten von SexarbeiterInnen bei der Sicherheitspolizei
- Einführung der Dolmetscherpflicht bei Niederschriften in den Wachzimmern
- MigrantInnen als GewalttäterInnen dürfen nicht doppelt bestraft werden (Siehe fremdenrechtliche Konsequenzen, Einbürgerung etc.)
- Anerkennung und Anrechnung von im Ausland erworbenen Qualifikationen, Förderprogramme für den Zugang von MigrantInnen zu ihrer Qualifikation entsprechenden Berufen und Positionen
- Förderung des allgemeinen politischen Engagements (auch finanziell) und Verbreitung von equality targets
Feministische Politik
Auf Regierungs- und Parteienebene sind feministische Anliegen und Forderungen nach wie vor kaum vorhanden. Die wenigen frauenpolitischen Maßnahmen, die umgesetzt wurden, sind von der FPÖVP-Regierung wieder demontiert worden. Z. B. wurde das Frauenministerium durch ein Männerministerium ersetzt, Frauenorganisationen wurden ungerechtfertigten Prüfungen unterzogen und ihre Finanzierungen wurden gekürzt oder gänzlich gestrichen.
Feministische Politik bedeutet jedoch nicht allein Frauenförderung. Sie bedeutet auch die Auseinandersetzung mit anderen Formen der Diskriminierung und wie sie zusammenhängen. Rassismus und Sexismus sind z. B. eng verwoben. Deshalb muss feministische Politik auch Forderungen anderer diskriminierter und minorisierter Gruppen, wie z. B. Migrantinnen oder Behinderter, mit einbeziehen (einige davon sind unter den migrationspolitischen Forderungen zu finden).
- Implementierung feministischen Wissens auf allen gesellschaftlichen Ebenen (Politik, Forschung, Schule, etc.) statt Marginalisierung und Ausgrenzung
- Gleiche Bildungschancen, feministischer Unterricht für Jungen und Mädchen, Frauen- und Geschlechterforschung, Antirassismus-Seminare, Sex-Erziehung für Mädchen
- Selbstbestimmungsrechte für Minderjährige und Behinderte
- Förderprogramme zur Erhöhung der Präsenz von Frauen und Migrantinnen in allen gesellschaftlichen Bereichen
- Maßnahmen gegen die strukturelle Benachteiligung von Mädchen, Frauen, Lesben
- Strukturförderung für Frauen-, Lesben- und Mädchenberatungsstellen, Frauenhäuser und feministische Organisationen
- Maßnahmen gegen (sexuelle) Gewalt in der Familie
- Umverteilung der Reproduktionsarbeit, Programme zur Erleichterung der Karenz für Männer
- Die gleiche Bezahlung für die gleiche Arbeit
- Abschaffung von schlecht- bis unbezahlten Dienstleistungen und ungeschützten Arbeitsverhältnissen von Frauen
- Definition von Ökonomie aus der Perspektive der konkreten Lebenssituationen von Frauen, Lesben, MigrantInnen
Vergangenheitspolitik
In Österreich ist die Vorstellung von Österreich als erstem Opfer Nazi-Deutschlands noch immer weit verbreitet. Unter der FPÖVP-Regierung wurde sie zur Staatsdoktrin erklärt (Reklamation des Opferstatus Österreichs durch Wolfgang Schüssel, Träger des Karlspreises der sudetendeutschen Landsmannschaft, in einer israelischen Zeitung).
Ein vergangenheitspolitischer Revisionismus wurde gleichsam zum Regierungsprogramm erhoben. Wiedergutmachungsforderungen jüdischer und anderer Organisationen von Verfolgten des NS-Regimes wurden mit den Ansprüchen von österreichischen Kriegsgefangenen und Sudetendeutschen aufgerechnet.
Österreich muss sich zu seiner Verantwortung als NS-Nachfolgestaat in allen Punkten bekennen. Der Revanchismus und Revisionismus der schwarz-blauen Regierung ist rückgängig zu machen. Die oberste Maxime einer neuen Regierung im Bereich der Vergangenheitspolitik muss sein, den Revisionismus zu revidieren.
- Sofortzahlung von 5000 Euro Entschädigung durch den Nationalfonds für alle von der NS-Militärjustiz Verfolgten
- Wiedergutmachung für Opfer der NS-Medizin und "Rassenhygiene"
- Kollektive Rehabilitierung und sozialrechtliche Anerkennung der Deserteure sowie aller von der NS Militärjustiz Verfolgten
- Entschädigung für alliierte Soldaten und Soldatinnen in großdeutscher Kriegsgefangenschaft statt für Wehrmachtssoldaten
- Zurücknahme des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz für Wehrmachtssoldaten
- Zurücknahme der Förderungen von rechtsradikalen Vorfeldorganisationen (Verband der Volksdeutschen Landsmannschaften (7,2 Millionen Euro), Zur Zeit...)
- Gründung einer Aufklärungsinstitution zum nazistischen Terror statt eines Hauses der "österreichischen Landes-"Geschichte
- Unterricht zur jüdischen Geschichte an Schulen und Universitäten
- Gründung einer Institution zur Dokumentation der Geschichte der sozialen Kämpfe
- Historische Aufarbeitung von Straßennamen und gegebenenfalls Umbenennung.
- Aufhebung des Denkmalschutzes für Kriegerdenkmäler und offizielle Kontextualisierung durch volkserzieherische reedukative Maßnahmen
Kulturpolitik
Aktuelle Kulturpolitik muss in Österreich vor allem versuchen die zunehmend reaktionären Ansätze der letzten Jahre zu überwinden. Hier geht es darum, das kulturelle Feld bei der Herstellung von pluralen Öffentlichkeiten zu fördern und vor der zunehmenden Ver-Marktung und Vereinnahmung durch das ökonomische Feld zu verteidigen. Kulturpolitik in diesem weiteren Sinn heißt dabei nicht nur die Entwicklung zu einer Politik, die über Interessenpolitik für einzelne Kunstsparten hinausgeht, sondern weit darüber hinaus die Vernetzung und Forcierung von demokratiepolitischen Maßnahmen in verschiedenen Politikfeldern, vor allem der Medien- und der Bildungspolitik.
- Demokratiepolitische Relevanz als zentrales Förderkriterium statt der Propagierung von konsumorientierter Eventkultur; Auflösung des Spartenmodells in der Kulturförderung zugunsten von projekt- und themenorientierten Förderungsmodellen
- Unterstützung von aktuellen kulturpolitischen Diskursen in Österreich durch institutionelle Signale sowie durch Förderung von Veranstaltungen, Veranstaltungsreihen und Publikationen
- Förderung von Vernetzungsprojekten zwischen den Feldern von Kultur und Politik sowie forcierte Förderung von transnationaler Zusammenarbeit
- Abschaffung sämtlicher patriarchaler Veranstaltungen wie Ordensverleihungen und Festakte und Umwidmung der dadurch freiwerdenden Gelder für feministische und antirassistische Anliegen
- Zugang zu Förderungen, Stipendien und Preisen für alle in Österreich wohnhaften Menschen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, paritätische Besetzung von Kulturbeiräten in der Höhe des Anteils von MigrantInnen in der Bevölkerung
- Neuorganisation des Beirats- und Jurywesens nach den Forderungen der kulturpolitischen Kommission (Formalisierung, Regelbindung, Geschäftsordnungen, etc.)
- Weiterentwicklung der KuratorInnen-Modelle als strukturelles Experiment
- Umfassende Reform der Medienförderung, sowohl was die verantwortlichen Strukturen betrifft, als auch die förderungswürdigen Medien:
-- Einbeziehung von freien (nichtkommerziellen) Radios und Netzinitiativen in die Medienförderung, wobei Teile der Rundfunkgebühr den freien Medien zugute kommen sollen
-- Neufassung der Presse- und Publizistikförderungsgesetze, in der Pluralität und demokratiepolitische Qualität über die Förderungswürdigkeit entscheiden
-- Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags des ORF (keine Quotenauflagen für Kultur- und Bildungssendungen, geeignete Sendeplätze und Produktionsfenster, genügend Ressourcen) - Aufbau und Förderung neuer Formen der Kooperation zwischen Kultur, Bildung und Kunstvermittlung, von der progressiven Zusammenarbeit von Kunst und Schule bis zu alternativen Volkshochschulen
- Reform der Kunstakademien, freier Zugang und endgültige Abschaffung des verdeckten Meisterklassen-Prinzips: Eröffnung der Möglichkeit von selbstorganisierten, freien Klassen
- Staatliche Gelder statt Privatsponsoring in Universitäten und Schulen
- Rücknahme der Vollrechtsfähigkeit für Universitäten und Abschaffung der Studiengebühren
- Integrative Gesamtschule statt Elitenförderung, Abschaffung des Notensystems und Förderung der Selbstbeurteilung
Sozial- und Wirtschaftspolitik
Anstatt einer Übererfüllung der neoliberalen Politikvorgaben der EU ist die Sozial- und Wirtschaftspolitik an den bestehenden zentralen Problemlagen auszurichten: Massive Verteilungsungleichheiten, technokratisch-elitäre Entscheidungsmechanismen in der Wirtschaftspolitik und ein Mangel an öffentlichen Einrichtungen.
- Einsatz des Budgets als Umverteilungsinstrument zwischen sozialen Lagen und zwischen Geschlechtern statt Nulldefizit. Auf EU-Ebene ist der Stabilitätspakt zu kritisieren
- Schließung der Steueroase Österreich statt "Senkung der Abgabenquote": Aufhebung des Bankgeheimnis um Informationen über die Verteilung der Vermögen zu erhalten und sie progressiv besteuern zu können; Stiftungen stärker besteuern; Anhebung der Unternehmens- und Vermögensbesteuerung auf EU-Niveau
- Privatisierungen zurücknehmen und mehr öffentliche Debatte über Ziele und Führung von Staatsbetrieben
- Gratis Kinderbetreuung und Ganztagsschule statt Familienbeihilfe und Kindergeld
- Grundsicherung/Grundeinkommen statt "Soziale Treffsicherheit"
- Sozialpolitik (z.B. Erhöhung der Einkommensersatzraten, Einführung eines Mindestarbeitslosengeldes, Streichung der Anrechnung des PartnerInneneinkommens bei der Notstandshilfe) statt Zwangsarbeitsmaßnahmen ("welfare to work")
- Erweiterte Einbeziehung der Bevölkerung in die Wirtschaftspolitik (Vorbild: Partizipatives Budget in Porto Alegre)
- Sicherung des öffentlichen Pensionssystems aus Steuermitteln statt Subventionierung von privater Eigenvorsorge der Begüterten
- Jährlicher Armuts- und Reichtumsbericht für Österreich
- Aktive Strategie zur Osterweiterung, Ausbau grenzüberschreitender Infrastruktur statt Forderungen und Bedingungen an Beitrittswerber