Leitfaden für Anträge beim Unterstützungsfonds des KSVF

Anfang 2015 erhielt der KünstlerInnen-Sozialversicherungsfonds (KSVF) eine zusätzliche Aufgabe: die Einrichtung eines Unterstützungsfonds für KünstlerInnen in Not.

Anfang 2015 erhielt der KünstlerInnen-Sozialversicherungsfonds (KSVF) eine zusätzliche Aufgabe: die Einrichtung eines Unterstützungsfonds für KünstlerInnen in Not. Der Unterstützungsfonds wurde zügig realisiert, Richtlinien verfasst, im Juni 2015 fand die erste Beiratssitzung statt - Anfangs vierteljährlich, seit Herbst 2015 mittlerweile monatlich. Der Kulturrat Österreich ist mit einer Stimme im vierköpfigen Beitrag kontinuierlich vertreten. Aus dem Wissen um die Praxis im Unterstützungsfonds, aber auch aus der Beratungspraxis der Interessenvertretungen wird allerdings deutlich, dass es noch einige Anlaufschwierigkeiten gibt. Vor allem sind viele KünstlerInnen noch nicht ausreichend informiert über die Existenz des Unterstützungsfonds bzw. über die konkreten Voraussetzungen und Abläufe für den Erhalt einer Unterstützung. Jedenfalls gibt es derzeit noch viel weniger Anträge an den Unterstützungsfonds als Notlagen unter KünstlerInnen ...

Der Kulturrat Österreich veröffentlicht daher die Erstversion eines Leitfadens für einen Antrag beim Unterstützungsfonds.
LINK: Leitfaden


Zentrales vorneweg:
* Der Unterstützungsfonds ist zwar formal beim KSVF angesiedelt, beantragen können aber alle KünstlerInnen, egal ob Anspruch auf einen Zuschuss aus dem KSVF zu den Sozialversicherunsgbeiträgen besteht oder nicht, und egal ob selbstständig oder unselbstständig tätig.
* Der Rahmen für eine Unterstützung ist im KSVF-Gesetz bzw. näher in den Richtlinien des Unterstützungsfonds definiert: Eine allgemeine soziale Notlage reicht leider nicht aus für eine Unterstützung. Der “besonders berücksichtigungswürdige Notfall“ muss durch ein auslösendes Ereignis verursacht sein, z. B. eine langandauernde Erkrankung oder das Kaputtgehen eines Arbeitsgerätes.

LINK: kulturrat

 

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Sozialversicherung