Arbeitsrecht im Kunst und Kulturbereich

Alles um das Arbeitsrecht: Dienstverhältnisse und Sozialversicherung, Honorar- und Gehaltstabellen, Lehrlingsausbildung, Ehrenamt, Praktikum und Abfertigungsregelung
Ein Verein kann Dienstnehmer*innen mit einem Arbeitsvertrag anstellen, freie Dienstnehmer*innen mit einem freien Dienstvertrag beschäftigen, Auftragnehmer*innen mit einem Werkvertrag mit der Herstellung von Werken beauftragen oder aber auch Praktikant*innen beschäftigen. Welche Bestimmungen sieht das Arbeitsrecht für die jeweiligen Beschäftigungsformen vor, damit auch die richtige gewählt werden kann? Hier findet ihr genauere Infos.