Arbeitsrecht im Kunst und Kulturbereich

Arbeitsrecht Kunst Kultur

Alles um das Arbeitsrecht: Dienstverhältnisse und Sozialversicherung, Honorar- und Gehaltstabellen, Lehrlingsausbildung, Ehrenamt, Praktikum und Abfertigungsregelung

Ein Verein kann Dienstnehmer*innen mit einem Arbeitsvertrag anstellen, freie Dienstnehmer*innen mit einem freien Dienstvertrag beschäftigen, Auftragnehmer*innen mit einem Werkvertrag mit der Herstellung von Werken beauftragen oder aber auch Praktikant*innen beschäftigen. Welche Bestimmungen sieht das Arbeitsrecht für die jeweiligen Beschäftigungsformen vor, damit auch die richtige gewählt werden kann? Hier findet ihr genauere Infos. 

 

 

Der jährlich indexierte Honorarspiegel der TKI – Tiroler Kulturinitiativen für freie, selbständige Kulturarbeit bezieht sich auf konzeptuelle, administrative und managerielle Tätigkeiten im Kunst- und Kulturbereich. Es handelt sich dabei um allgemeine und unverbindliche Informationen zur Leistungserbringung im Kultursektor sowie um eine Kalkulationshilfe zur Ermittlung eines fairen Unternehmer*innenlohns. 

Die angegebenen Honorare werden in Anlehnung an das Gehaltsschema für Vereine der GPA – Gewerkschaft der Privatangestellten errechnet. Sie

Gehaltsschema für Kulturvereine

Ein zentrales Instrument für die Berechnung von FAIR PAY ist das Gehaltsschema der IG Kultur für Kulturvereine. Es bietet eine Grundlage, um bei Fördereinreichungen Personalkosten für unselbständig Beschäftigte nach Fair Pay auf einer transparenten Basis zu kalkulieren. (Für Werkverträge siehe Honorarspiegel der TKI-Tiroler Kulturinitiativen.) Erstellt wurde das Gehaltsschema in einem partizipativen Prozess gemeinsam mit Mitgliedern der IG Kultur im Jahr 2011. Die Basis für

Gehaltsschema für Vereine

Gehaltstabelle 2023 für Vereine, Verbände und Organisationen in Österreich, erstellt von der Gewerkschaft GPA. Diese ist an die Erhöhung des Handelskollektivvertrages angepasst.

Für 2023 gelten folgende Entgelterhöhungen:

Die Gehälter sind um 7%, aber jedenfalls um mind. 145 Euro zu erhöhen. In niedrigeren Gehaltsstufen ergibt sich daraus vereinzelt ein Plus von bis zu 8,44%. Die neu ermittelten Bezüge sind auf den nächsten vollen Euro zu runden.

Aktuelle Werte der Versicherungsgrenzen

In der Sozialversicherung gilt außerdem für 2023 ein Betrag von € 500,91 als Geringfügigkeitsgrenze. Weitere SV-Werte findet ihr auf den Websites der Sozialversicherungsträger SVS und ÖGK