Sponsoring für Kunst- und Kulturveranstalter_innen

Auch kleinere Kulturvereine und -Initiativen können Sponsoringverträge abschließen, die dann bei den unterstützenden Unternehmen steuerlich wirksam sind. Dafür ist es ausreichend, eine regionale Breitenwirkung der Werbung zu erzielen. Das BKA KUNST KULTUR hat dazu ein eigenes Informationsblatt für den Kulturbereich erstellt.

ACHTUNG: das Informationsblatt ist aus 2018!