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Die Frage, die sich aufdrängt, ist, warum die Geschäftsmodelle fast 15 Jahre nach einer breitflächigen Digitalisierung und nach der Verbreitung von Filesharing-Technologien immer noch die gleichen sind? Wie kann es sein, dass ein derartiger Einschnitt in die ökonomischen Rahmenbedingungen keine Reaktion seitens der Industrie nach sich zieht und notwendige Adaptierungen nicht angegangen werden?
Relativ klar ist die Lage für die Kulturindustrien, wo sich die alten Industrien – die Verleger, Labels, Vertriebe usw. – dagegen wehren, von den neuen AkteurInnen – Google, Facebook, Amazon etc. – verdrängt zu werden. Das Urheberrecht ist die zentrale Waffe in diesem Kampf.
Spätestens seit dem Erfolg der Piratenpartei bei den Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus im vergangenen Herbst bzw. seit den Protesten gegen das Anti-Piraterie-Abkommen ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) im heurigen Frühjahr sind sie wieder in aller Munde: die Debatten um Urheber- und Verwertungsrechte und ihre längst überfällige Reform.
Eine der Aufgaben der IG Kultur Österreich ist die kritische Beobachtung und Analyse der österreichischen Kulturpolitik. Die Regierung, deren Aufgabe es sein müsste, Kulturpolitik als aktive Gestaltung von Rahmenbedingungen für Kunst und Kultur zu sehen, hat sich schon lange aus dieser Arbeit zurückgezogen. Der eben veröffentlichte Regierungsfahrplan
In der ersten Sendung im Jahr 2010 präsentieren wir euch die aktuelle Ausgabe der Kulturrisse, die da fragt: „Alles nur geklaut? – Ringen um das Recht auf die Kopie“. In "Oppositionen im Fokus“ sprechen wir über die Beiträge des Themenschwerpunkts: Wir durchwandern also die weiten Felder des UrheberInnenrechts und des geistigen Eigentums. In „a bisserl mehr Senf bitte“ sprechen wir mit Kulturrisse-Autorinnen und Autoren über ihr Schaffen und natürlich
Ohne die Piraterie der vergangenen Jahrhunderte würden wir womöglich immer noch im Dunkeln sitzen. Das gilt für künstlerische wie für alle andere Produktionen.
Ohne Zustimmung der jeweiligen AutorInnen, Verlage oder Verwertungsgesellschaften und ohne sich in seinem Verhalten an länderspezifischen Rechtssystemen zu orientieren, wurden sowohl freigewordene als auch verwaiste und urheberrechtlich immer noch geschützte Werke aus US-amerikanischen und europäischen Bibliotheksbeständen gescannt und für weitere Geschäftspläne – zunächst einmal – aufbereitet.
Bis 2009 konnte man/frau sich bei der AKM anmelden, gegen eine Beitrittsgebühr von etwas über 70 Euro. Parallel zum Ausfüllen des Beitrittsformulars wurde man/frau auch Mitglied der eng mit der AKM verbundenen austro mechana. Seit heuer wird dieser Beitritt zusätzlich mit 55 Euro belegt.
Die Diskussion um die Einführung einer Kulturflatrate – also die Einführung einer pauschalen, den UrheberInnen zugute kommenden Abgabe im Austausch gegen das freie Tauschen des kulturellen Contents – kommt langsam auch in Österreich an. Die Vorteile eines solchen Systems liegen klar auf der Hand: zusätzliches Geld für UrheberInnen und die Legalisierung existierender sozialer Verhaltenspraxen. Der größte Nachteil liegt in den Denkblockaden, die das Modell vor
Wichtigstes Ziel ist eine umfangreiche kulturelle und künstlerische Produktion, ohne die das Urheberrecht zum reinen Verwertungsoligopol für das kulturelle Erbe degenerieren würde.
Später änderte sich die Sichtweise auf geistiges Eigentum, und die durch Monopole hervorgerufene Problematik wurde relativiert. In der Folge ist von einem monopolistischen Wettbewerb die Rede, in dem es zwar monopolistische Rechte für jedes einzelne Werk gibt, die Werke allerdings zueinander in Konkurrenz stehen.
UrheberInnen sind natürliche Personen, welche ein Werk erschaffen haben. Ihnen stehen absolute Rechte und Vergütungsansprüche für bestimmte Nutzungen ihres Werks zu. Die damit formulierten UrheberInnenrechte können vererbt oder an Dritte (Personen oder Unternehmen) übertragen bzw. lizenziert werden.