Klimafitte Kulturbetriebe: Schwerpunkt Energieeffizienz
Aufbauend auf dem erfolgreichen Förderprogramm des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport (BMKÖS) in Kooperation mit dem Klima- und Energiefonds, dotiert aus den Mitteln aus dem Aufbau und Resilienzfonds der Europäischen Union – NextGenerationEU, aus den Jahren 2022 und 2023, setzt das vorliegende Förderprogramm nunmehr einen Fokus zur Steigerung der Endenergieeffizienz von Kunst- und Kulturbetrieben in Österreich.
Gefördert werden gebäudebezogene Investitionsmaßnahmen zur Einsparung von Endenergie in Kunst- und Kulturbetrieben (zum Beispiel Veranstaltungsstätten, Produktionsstätten, Probe- und Lagerräumen) in Österreich.
Das sind
- Thermische Gebäudesanierung - Maßnahmen zur thermischen Gebäudesanierung (umfassende Sanierungen und Einzelmaßnahmen)
- Energieeffiziente und klimafreundliche Heizung - Umstellung auf energieeffiziente und klimafreundliche Heizung (Anschluss an Fernwärme, Wärmepumpe, Holzheizung)
- Energiesparmaßnahmen - Energiesparmaßnahmen (Lüftung, Beleuchtung, Wärmerückgewinnung)
- Energieeffiziente und klimafreundliche Kühlung - Maßnahmen für energieeffiziente und klimafreundliche Kühlung
Für das gegenständliche Förderungsprogramm steht ein Budget von maximal 35 Millionen Euro bis zum Jahr 2030 zur Verfügung. Die Förderung pro Projekt ist mit 2,2 Millionen Euro begrenzt. Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Investitionszuschüssen und beträgt bis zu 50 % der förderfähigen Investitionskosten.
Einreichen können alle natürlichen und juristischen Personen, die Kultureinrichtungen im Sinne des Artikels 53 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO EU (VO) 2014/651) betreiben. Die verfügbaren Nutzungszeiten oder Räumlichkeiten der geförderten Kultureinrichtung müssen zu mindestens 80% für kulturelle Zwecke genutzt werden. Übernachtungsmöglichkeiten für Kunstschaffende beziehungsweise Mitarbeitende innerhalb der Räumlichkeiten des Kulturbetriebs zählen zur Nutzung als Kulturbetrieb. Untergeordnete andere Nutzungen werden mitgefördert.
Die geförderte Kultureinrichtung muss die Investitionskosten für die geförderten Maßnahmen tragen und die Einhaltung des geförderten Umwelteffekts (Energieeinsparung) dauerhaft gewährleisten. Die Umsetzung von geförderten Maßnahmen in gemieteten oder gepachteten Gebäuden ist zulässig.
Die Investitionssumme pro Antrag muss mindestens 10.000 Euro betragen. Förderanträge müssen vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, wobei der früheste
dieser Zeitpunkte maßgebend ist, bei der Abwicklungsstelle eingebracht werden.
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