ARGE kulturelle Vielfalt

20 Jahre UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen 2005 hat die internationale Staatengemeinschaft die "UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen" verabschiedet. Sie gilt als Magna Charta der internationalen Kulturpolitik. Kaum eine andere UNESCO-Konvention wurde so schnell von so vielen Staaten ratifiziert, darunter auch Österreich und die EU. Doch was hat die Konvention in der Praxis bewirkt? Reflexionen zu 20 Jahren zivilgesellschaftlicher Kooperation bei Umsetzung der Konvention in der Praxis.
Die Österr. UNESCO-Kommission und die ARGE Kulturelle Vielfalt laden zum UNESCO-Talk: Kulturpolitik. Podiumsdiskussion mit LH Peter Kaiser, Yvonne Gimpel, Zahra Mani, Studierende* der Universität Klagenfurt 27.3.2023, 17.00, kärnten.museum
Rettungsschirm Kunst Kultur Mit unerbittlicher Schärfe hat uns die derzeitige Pandemie die Vulnerabilität der täglichen Arbeitswelt von Kunst- und Kulturschaffenden vor Augen geführt. Die Krise ist ein Weckruf an die Politik, nachhaltige Änderungen herbeizuführen: Weg von kurzfristigen Rettungsleinen, hin zu soliden, krisenfesteren Sicherungssystemen, die in Partner*innenschaft mit dem Kunst- und Kultursektor erarbeitet werden. In einem gemeinsamen Kommuniqué skizzieren Interessenvertretungen des Kunst- und Kulturbereichs Wege aus der Krise.
Kulturpolitik Corona In einem offenen Brief wenden wir uns mit der ARGE kulturelle Vielfalt, dem Gremium zivilgesellschaftlicher Vertretungen der Österreichischen UNESCO-Kommission, an die Politik und fordern eine Kulturpolitik des Ermöglichens über die Krise hinaus, die sich an internationalen Standards orientiert: eine Kulturpolitik, die der fortschreitenden Kommerzialisierung des Kunst- und Kulturbereichs aktiv entgegenwirkt und Freiräume mittels sozialer und ökonomischer Absicherung schafft. Unser offener Brief im Wortlaut.