Corona

Vereinsleben & Corona

Auch in Corona-Zeiten steht das Vereinsleben nicht still. Damit Vereine weiterhin handlungsfähig bleiben, wurden nun Sonderbestimmungen erlassen, die virtuelle Mitgliederversammlungen und Sitzungen ermöglichen sowie bestimmte Fristen verlängern. Die wichtigsten Änderungen im Überblick.
Die Bundesregierung hat seit März 2020 Maßnahmen zum Umgang mit dem Coronavirus erlassen, die auch den Kulturbereich massiv trafen. Hier findet ihr die Dokumentation der Regelungen, und wie diese in der Praxis anzuwenden waren.
Corona Regelungen Veranstaltungen Die Bundesregierung hat 2020 Maßnahmen zum Umgang mit dem Coronavirus erlassen, die auch den Kulturbereich massiv trafen. Die aktuellen Regelungen - und was das für die Praxis heißt - haben wir hier für euch zusammengestellt.
Die gesellschaftsrechtlichen Sonderregeln, die auch für Vereine gelten, wurden erwartungsgemäß bis Ende Juni 2022 verlängert. Bis dahin sind virtuelle Versammlungen, Verschieben von Versammlungen und Verlängerung der Funktonsperioden von Leitungsorganen unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Die gesellschaftsrechtlichen Sonderregeln, die auch für Vereine gelten, wurden erwartungsgemäß bis Ende Juni 2022 verlängert. Bis dahin sind virtuelle Versammlungen, Verschieben von Versammlungen und Verlängerung der Funktonsperioden von Leitungsorganen unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Unterstützungsleistungen Corona Covid Kunst Kultur Von den Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Corona-Virus sind alle betroffen, für in Kunst und Kultur Tätige kann der Einnahmenausfall existenzbedrohend sein. Hier findet ihr eine Zusammenschau aktueller Maßnahmen und Unterstützungsmöglichkeiten, um akute Notlagen von Kulturvereinen sowie Künstler*innen- und Kulturarbeiter*innen abzufedern.
Öffnungsschritte Kultur Corona Seit Monaten setzt sich die IG Kultur dafür ein, dass basierend auf Kennzahlen und damit evidenzgestützt und verantwortungsbewusst ein Plan für den schrittweisen Neustart des Kulturbereichs erarbeitet wird. Nun folgt auch die Politik diesem Weg. Bis Anfang Mai soll ein Plan zur Öffnung aller Bereiche - von Kultur über Sport bis zu Gastronomie und Tourismus - vorgestellt werden. Wie die Öffnung gelingen kann und welche Mindestanforderungen für die freie Kulturszene dabei berücksichtigt werden müssen.
Kulturkonferenz Corona Veranstaltungsverbot Kulturstaatssekretärin Mayer In Reaktion auf den offenen Protestbrief der Kunst- und Kulturszene, den mehr als 1.500 Kunst- und Kulturschaffende sowie 350 Kultureinrichtungen unterzeichneten, fand gestern auf Einladung von Staatssekretärin Andrea Mayer eine Videokonferenz mit 50 Vertretungen aus der Kunst und Kultur statt. Unsere Bilanz zur Kulturkonferenz mit Staatssekretärin Andrea Mayer.
Zur Abwechslung gute Neuigkeiten: nach langem Warten wurde ein Neustart-Paket für Kunst und Kultur vorgestellt, dass etliche der Vorschläge der IG Kultur aufgreift. Dotiert ist das Paket mit 20 Millionen Euro. Die neuen Maßnahmen im Überblick und unsere Einschätzung dazu.
Kulturprotest Offener Brief, Corona Lockdown Die letzte Pressekonferenz hat den Kultursektor fassungslos zurückgelassen. Während für Gastgärten ein konkreter Öffnungstermin beschlossen wurde, wurden Kunst und Kultur abermals vertröstet, dass irgendwann später über mögliche Öffnungsschritte beraten wird. In einen offenen Protestschreiben, initiiert von IG Kultur und IG Autorinnen Autoren, fordern an die 350 Kunst- und Kultureinrichtungen und 1.500 Kunst- und Kulturschaffende konkrete Planungsperspektiven für Kunst und Kultur.
Drei Milliarden Euro stehen Österreich aus dem EU-Budget für einen nationalen „Aufbau- und Resilienzplan“ zur Verfügung. Bis 30. April muss Österreich ein Paket schnüren, wie diese Mittel verwendet werden. Wir fordern die Bundesregierung auf, mindestens 2% in die Stärkung des Kunst- und Kultursektors zu investieren.
Seit der jüngsten Änderung des Gesellschaftsrechtlichen Covid-19-Gesetzes können alle Vereine die Generalversammlung bis zum Jahresende 2021 verschieben und zusätzlich davor ablaufende Funktionsperioden der Vorstandsmitglieder verlängern und ins Vereinsregister eintragen lassen.