Energiekrise

Damit ihr im hektischen Arbeitsalltag nicht darauf vergesst: Bis 31. Dezember 2024 können gemeinnützige Kulturvereine einen Zuschuss zu ihren Energiemehrkosten im Jahr 2023 via der sogenannten Phase 2 des "Energiekostenzuschuss für Non-Profit-Organisationen", kurz NPO-EKZ) beantragen. Anders als in Phase 1 werden 50% der Energiemehrkosten gefördert, wodurch es für viele Vereine leichter sein sollte, die erforderliche Mindestfördersumme zu erreichen.
Endlich ist es soweit – die Richtlinien für den Energiekostenzuschuss für Non-Profit-Organisationen sind da. Die Antragsstellung für einen Zuschuss zu den Energiemehrkosten 2022 ist ab 22. Jänner möglich. Die wichtigsten Eckdaten im Überblick.
Explodierende Energiekosten und massive Preissteigerungen – seit gut eineinhalb Jahren setzten sich die Interessenvertretungen des Kunst- und Kulturbereichs für eine Abfederung des Kostendrucks ein. Energiekostenzuschüsse für Selbstständige, für Institutionen (NPOs) sowie für Unternehmen wurden umgesetzt bzw. angekündigt. Bekommen jetzt alle etwas? Nicht unbedingt. Ein Überblick zur aktuellen Sachlage.
Um einen Energiekostenzuschuss zu erhalten, müssen sich gemeinnützige Kulturvereine, die auch unternehmerisch tätig sind, für diese unternehmerischen Bereiche bis 2.11.2023 via aws Fördermanager unbedingt voranmelden. Das trifft auch auf gemeinnützige Kulturvereine zu. Der Energiezuschuss für NPOs wird für diese Bereiche keine Zuschüsse gewähren, sondern lediglich jene Energiemehrkosten unterstützen, die nicht im Zusammenhang mit unternehmerischen Tätigkeiten (Liebhabereibetrieb) stehen.
Stilvoller Heizkoerper vor dunkler Wand Verlängerung des Unternehmens-Energiekostenzuschusses: Der „EKZ I“ wird auf das vierte Quartal 2022 ausgedehnt; für 2023 hat die Bundesregierung einen „EKZ II“ beschlossen. Relevant ist der Energiekostenzuschuss jedoch nur für umsatzsteuerpflichtige Vereine, die zwischen Februar und September 2022 Energie-Mehrkosten von über 6.666 Euro hatten. Für jene, die mit geringeren Mehrkosten konfrontiert sind, steht ein unterschwelliges Pauschalmodell in den Startlöchern. Die wichtigsten Infos haben wir kurz und bündig für Euch zusammengefasst und aktualisieren sie laufend.
Leerer Stuhl vor Heizung Wir appellieren an Bundesminister Martin Kocher, dringend Klarheit zu schaffen, mit welcher (Energiekosten-)Unterstützung die breite Basis des österreichischen Kulturlebens mit ihrer Vielzahl an kleinstrukturierten Einrichtungen rechnen kann. Statt vager Ankündigungen braucht es schnelle, effektive und unbürokratische Entlastungs-Maßnahmen.
Kulturbudget Das Kunst- und Kulturbudget des Bundes steigt 2023 um 11,3 Prozent auf 620 Millionen Euro. Für die Kunstförderung soll es 15 Millionen Euro mehr geben. Angesichts der desaströsen Teuerungen eine wichtige Erhöhung, die jedoch von der Inflation aufgefressen wird. Ein Wertzuwachs für die Kulturszenen bleibt da nicht übrig. Auch die Zukunft von Fair Pay ist ungewiss.
Leere Geldtasche Nach zwei unbeantworteten Aufrufen ist die dringend geforderte Entlastung für gemeinnützige Organisationen weiterhin nicht in Sicht. Gemeinsam mit dem Bündnis der Gemeinnützigen, fordern wir die Bundesregierung ein drittes Mal auf, rasch zu handeln und ein bundesweites Maßnahmen-Paket zu schnüren, das auf die Besonderheiten gemeinnütziger Organisationen eingeht und über eine sektorale Lösung hinausgeht.
Mischpult Die aktuelle Rekordinflation sowie die hohen Energiekosten konfrontieren den gemeinnützig tätigen Kunst- und Kulturbereich erneut mit massiven Existenzproblemen. Die Politik spart währenddessen an Antworten.
Die aktuelle Rekordinflation ist auch im Kunst- und Kulturbereich bereits deutlich spürbar. Als Teil des Kulturrats Österreich fordern wir umfassende Lösungen bei Strompreisbremse und Teuerungsausgleich.
Die steigenden Energiekosten treffen die Kultureinrichtungen mit voller Härte. Als gemeinnützige Organisationen, die abhängig von öffentlichen Förderungen sind, unterliegen sie der Auflage keine nennenswerten finanziellen Rücklagen bilden zu dürfen. Krisenpläne lassen auf sich warten.