künstleraufenthalt

Schon mal überlegt, welche Folgen es haben kann, wenn Künstlerin X in der Kulturinitiative Y die Abendbetreuung einer Veranstaltung auf Honorarnote übernimmt, obwohl sie den Aufenthaltstitel „Aufenthaltsbewilligung Künstler_in“ hat? Sie hätte dann nämlich „undokumentiert“ gearbeitet. Die Broschüre "Arbeit ohne Papiere, ... aber nicht ohne Rechte" informiert über arbeits- und sozialrechtliche Ansprüche bei undokumentierter Arbeit von Migrant_innen und die (aufenthaltsrechtlichen) Gefahren im Falle ihrer Durchsetzung.
Soll eine Künstler*in ohne EU-Pass nach Österreich eingeladen werden, fängt das Dilemma beim Aufenthaltstitel an, setzt sich ggf. bei der Beschäftigungsbewilligung fort und nimmt auch nach der – im glücklichsten Fall möglichen – Einreise der Künstler*in noch kein Ende. Zunächst steht die aufwändige Antragstellung für ein Visum an.