ORF

Mit dem 01. Jänner 2024 tritt das neue ORF-Beitrags-Gesetz in Kraft, mit dem eine geräteunabhängige Haushaltsabgabe eingeführt wird. Sie löst die bisherige GIS-Gebühr zur künftigen Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Österreich (ORF) ab. Gemeinnützige Vereine sind nur dann von der Haushaltsabgabe betroffen, wenn sie kommunalsteuerpflichtig sind. Dazu ein Überblick.</p
Sendeschluss auf Roehrenfernseher Die vorgegebenen Sparmaßnahmen an den ORF werden zum Anlass genommen, vor allem bei Kunst und Kultur den Rotstift anzusetzen: von der Nichtfinanzierung des ORF-Radio-Symphonieorchesters bis zum Personalabbau in den (Kultur-)Redaktionen. 1000 österreichische Kunst- und Kulturschaffende sowie Kultureinrichtungen unterstützen den Aufruf: "Kunst und Kultur im und für den ORF müssen garantiert sein!". Unterstützungserklärungen sind weiterhin möglich.