Pensionsversicherung

Auslagenersätze für tatsächliche Aufwendungen sind nicht als Nettoeinkommen zu qualifizieren und dürfen von der PVA nicht auf die Ausgleichszulage angerechnet werden.
Seit 2002 gibt es speziell für KünstlerInnen die Möglichkeit, sich über den „Artist Pension Trust“ (www.aptglobal.org) ein Zusatzeinkommen zu verschaffen. Das Prinzip scheint wunderbar einfach und maßgeschneidert auf eine Zielgruppe, die ja über viel Kreativität verfügt, aber in der Regel zu wenig liquid ist, um die sonst üblichen Beiträge einer privaten Pensionsversicherung zu begleichen.
Österreich im Oktober 2006: Das Umgehen eines Gespensts ist zu vermelden, mit dessen plötzlicher Wiederkehr wohl kaum jemand gerechnet hatte. Der Anlass aber, der die amtierende Innenministerin das Phantom einer „urkommunistischen Forderung“ heraufbeschwören lässt, überraschte nicht minder. Sind es doch weder Pläne zur Einführung einer Vermögenssteuer noch gar solche zur Wiederverstaatlichung der Voest, sondern das von einem Salzburger SPÖ-Landesrat ersonnene Modell einer Grundsicherung nach dem Vorbild Hartz IV.