spendenabsetzbarkeit

Seit 1. April ist die Spendenbegünstigung grundsätzlich allen gemeinnützigen Kulturvereinen zugänglich. Welche Voraussetzungen zu erfüllen sind, was ihr dabei bedenken solltet und welche Schritte zur Erlangung der Spendenbegünstigung notwendig sind erfahrt ihr hier kompakt zusammengefasst.
Seit 2015 setzt sich die IG Kultur für eine Ausweitung der Spendenbegünstigung auf alle Kulturvereine ein. Unsere Klage gegen die diskriminierende Rechtslage brachten wir bis vor den Verfassungsgerichtshof. Nun ist es soweit – ab 1. Jänner 2024 soll die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden allen gemeinnützigen (Kultur-)Vereinen möglich sein. Ein Meilenstein. Begleitend dazu bringt die Gemeinnützigkeitsreform weitere Änderungen, etwa eine Neuregelung der steuerbefreiten Freiwilligenpauschale.
15 Millionen an privaten Spenden wurden in Österreich zuletzt in Kunst und Kultur investiert. Das Privileg der steuerlichen Absetzbarkeit von Spenden an Kunst- und Kultureinrichtungen kommt jedoch nur wenigen zugute – und dieses Missverhältnis könnte sich noch weiter verschärfen. Die IG Kultur Österreich fordert, dieser gesetzlich verankerten Diskriminierung endlich ein Ende zu setzen.
Stachel im Dunklen Seit 2016 sind private Spenden an Kunst- und Kultureinrichtungen steuerlich absetzbar - profitieren können davon aber nur wenige. Diese Ausgrenzung hat System und steht im Widerspruch zum verfassungsmäßig verankerten Grundrecht auf Gleichheit aller StaatsbürgerInnen vor dem Gesetz. 2016 hat die IG Kultur daher rechtliche Schritte eingeleitet und als ersten Schritt eine Beschwerde eingebracht. Das Verfahren läuft bis heute. Wie die aktuelle Regelung aussieht und worin die Probleme bestehen, fasst der folgende Aufriss zusammen.
Seit 2016 sind private Spenden an Kulturvereine von der Einkommenssteuer absetzbar. Die IG Kultur Österreich ist mit dieser neuen Rechtslage unzufrieden, da sie an folgende Voraussetzungen gebunden ist:
Das Gemeinnützigkeitsgesetz sieht in der vorliegenden Fassung erstmals die Spendenabsetzbarkeit für den Kunst- und Kulturbereich vor. Dies ist grundsätzlich zu begrüßen. Die kurze Frist für die Stellungnahme erlaubt allerdings den Interessenvertretungen der Kunst- und Kulturschaffenden keine tiefergehende Auseinandersetzung mit den Folgen der Gesetzesvorlage. Dies wäre insofern geboten gewesen, als die VertreterInnen des Kunst- und Kulturbereiches zu
Die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden an Kunst und Kultur ist eine komplexe Materie, die es schwer macht eine allgemein gültige Position zu beziehen. Eine Positionierung ist deshalb meist & nur in Bezug auf eine konkrete Situation sinnvoll. Dabei gilt es vorweg festzuhalten, dass es tatsächlich um Spenden und nicht um Sponsoring geht, denn Sponsoring ist als Werbeausgabe/Betriebsausgabe ohnehin absetzbar und wird wie alle anderen betrieblichen Kosten
<div class="ig-wysiwyg" id="parent-fieldname-text" class="text"Die IG Kultur Österreich begrüßt grundsätzlich den Entwurf zum Gemeinnützigkeitsgesetz, der eine Absetzbarkeit von Spenden für Kultur vorsieht. Nicht bedacht wurden jedoch die Folgen der Eingrenzung der Begünstigung auf Einrichtungen, die bereits eine Kunst- oder Kulturförderung vom Bund oder Ländern erhalten.</p class="text"Einerseits müssen Institutionen, die sehr gut ohne öffentliche