urheberrechte

Anlässlich der Nationalratswahl hat die ARGE Kulturelle Vielfalt den wahlwerbenden Parteien einen kulturpolitischen Werkzeugkoffer überreicht. Er enthält praktische Tools und Anleitungen für effektive Kulturpolitik in der kommenden Legislaturperiode.
Im Schwerpunktheft „Urheberrechte für alle … sonst gibt’s Krawalle“ hat sich die Kulturrisse Redaktion dieses Themas wiedereinmal angenommen. In "A bisserl mehr Senf bitte" gibt es Auszüge aus der Diskussionsveranstaltung und Heftpräsentation der Urheberrechtsnummer. Obwohl wir wissen, dass in der Kürze die Würze liegt, würden wir euch den ungeschnittenen O-Ton der Veranstaltung ans Herz legen, der auf kulturrisse.at/features zu finden ist. Heute
Später änderte sich die Sichtweise auf geistiges Eigentum, und die durch Monopole hervorgerufene Problematik wurde relativiert. In der Folge ist von einem monopolistischen Wettbewerb die Rede, in dem es zwar monopolistische Rechte für jedes einzelne Werk gibt, die Werke allerdings zueinander in Konkurrenz stehen.
Stepan zeigt historische Entwicklungen bis zum heutigen Tag auf und konstatiert, dass in einer Zeit, in der durch das Internet und hier im Speziellen seit der Entwicklung von Napster Information zu einem tatsächlich öffentlichen Gut geworden sei, der Versuch, „die Rechtsordnung über diesen technologischen Bruch zu retten“, zu „der gegenwärtigen Situation geführt habe, in der es nur VerliererInnen gibt“.
Wie nahe Kulturpolitik und Urheberrechtsfragen beieinander liegen, kann man dieser Tage wieder hautnah miterleben. Charlie McGreevy, EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen hat eine Gesetzesänderung im Visier, die die Schutzfrist für Tonaufnahmen von 50 auf 95 Jahre nach der Aufnahme ausdehnen würde.
Seit Einführung der Volltextsuche von Amazon (2003) und der Google-Buchsuche (2004), wird das Recht auf freies Zirkulieren von geistigem Eigentum vermehrt diskutiert. Grund dafür ist der Ausbau lukrativer Geschäftsfelder unter dem Deckmantel von Marketing-Strategien, die das Verschwimmen der Urheberrechte von AutorInnen im Nirgendwo zwischen VerlegerInnen, Vertrieb und Großhandel begünstigen.
Während im Wissenschaftsbetrieb der Begriff „Plagiarismus“ durchwegs negativ konnotiert ist und die derzeitige Debatte hauptsächlich darum geht, wie man Plagiate am effektivsten aufdecken und mit welchen Maßnahmen man sie vermeiden bzw. ihnen und ihren HerstellerInnen begegnen kann, gehört Plagiarismus in der bildenden Kunst zu einer langen und vielfältigen Tradition von künstlerischen Aneignungspraktiken.
Die Hauptabsicht von TRIPS besteht in einer weltweiten Stärkung und Vereinheitlichung von geistigen Eigentumsrechten. Es überrascht wenig, dass das Abkommen jene Firmenimperien und Staaten begünstigt, die gegenwärtig den Markt der Patente, Copyrights, Handelsmarken kontrollieren.
Die Einschränkung der freien Werksnutzung in digitalen Medien ist ein Schlag ins Gesicht all jener, die für eine offene und demokratische Informationsgesellschaft eintreten, und der so genannte "Schutz technischer Kopierschutzmaßnahmen" hat katastrophale Konsequenzen für die Freiheit von Wissenschaft und Forschung zugunsten der Etablierung von marktbeherrschenden Konzernkartellen.
Aus Sicht der IG Kultur Österreich, eines bundesweiten Netzwerks von über 350 Kulturinitiativen und Kulturstätten, ist diese parlamentarische Enquete signifikant für die Lage der gegenwärtigen Kunst- und Kulturpolitik.