08 September 2023 /
Politik /
IG KIKK
Die Vergnügungssteuer (amtsdeutsch auch »Lustbarkeitssteuer«) ist in Österreich landesgesetzlich geregelt, Kommunen können diese Steuer einheben, müssen dies aber nicht. Der Dachverband Salzburger Kulturstätten und die Salzburg Club Commission fordern mit der Kampagne »Mehr Vergnü… ohne Steuer« die Abschaffung der Vergnügungssteuer für Kulturveranstaltungen (und damit auch eine unnötige Vermischung mit etwa dem Glücksspiel) in der Stadt Salzburg. Die Kampagne wird bis Ende Oktober mit einer Unterschriftenaktion (Ziel: 10.000 Unterschriften) geführt.