Arbeitsstipendium Kabarett

Wer kann einreichen?

  • Kabarettist:innen mit ständigem Wohnsitz in Österreich
  • Ein Kabarettprogramm kann nur einmal von einer beteiligten Person eingereicht werden (z.B. bei Duos, Trios, Arbeitsgruppen)

Wer kann nicht einreichen?

  • Personen, denen für das laufende Jahr bereits ein anderes Stipendium der Sektion für Kunst und Kultur zuerkannt wurde
  • Personen, denen in den letzten zwei Jahren ein Arbeitsstipendium im Bereich Kabarett von der Sektion für Kunst und Kultur zuerkannt wurde

Höhe, Laufzeit und Anzahl der Stipendien

  •  € 1.400 pro Monat
  •  Laufzeit 6 Monate
  •  Pro Jahr werden 5 Stipendien vergeben

Es wird darauf hingewiesen, dass für Sozialversicherungsverhältnisse selbst zu sorgen ist

 

Vergabemodus

Als Objektivierungsverfahren wird eine unabhängige Fachjury eingesetzt. Die Jury nimmt eine Reihung aller zeitgerecht und formal entsprechenden Bewerbungen anhand der unten angeführten Kriterien vor. Die fünf erstgereihten Bewerbungen erhalten ein Stipendium.


Kriterien

  • Qualifikation des:der Ausführenden, bisherige künstlerische Leistungen, Qualität des Treatments und der Textbeispiele
  • Premierentermin frühestens vier Monate nach Einreichfrist


Einreichfrist

    1. September


Wie wird eingereicht

  • Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen übermitteln Sie bitte elektronisch an das Postfach kabarett@bmkoes.gv.at
  • Führen Sie im Betreff "Name des/der Antragsteller:in – Arbeitsstipendium Kabarett" an und übermitteln Sie die Unterlagen im Anhang als PDF-Dokumente in folgender Reihenfolge:

 

Einreichunterlagen

  • ausgefülltes und unterzeichnetes Formular Förderungsantrag Stipendien (PDF, 150 KB)
  • Lebenslauf mit Angaben zur bisherigen künstlerischen Tätigkeit
  • Referenzen einschließlich Videomitschnitt bisheriger Arbeiten (Ausschnitt) und Liste der Festivals und Veranstalter, bei denen bisherige Produktionen gezeigt wurden
  • Treatment (Arbeitstitel, Themenfelder, Stilmittel, Team, max. 3 Seiten)
  • Drei ausgearbeitete Textbeispiele des geplanten Programms(Monolog/Dialog/Songtexte, jeweils 1-3 Seiten)
  • Zeitplan (inkl. geplantem Termin und Veranstaltungsort der Premiere)
  • Förderungen der öffentlichen Hand (Bund, Land, Gemeinde, EU) in den letzten 5 Jahren (Förderstelle, Zweck und Höhe)
  • Wenn Sie während der letzten 5 Jahre keine Förderungen erhalten haben, geben Sie bitte eine Leermeldung ab.
  • Kopie des Meldezettels

Bitte schicken Sie einzelne Dokumente, da das Förderantragsformular und der Meldezettel nicht der Jury vorgelegt werden!

Nachweis

  • Stipendienbericht (wurde das Projekt inhaltlich und zeitlich wie geplant umgesetzt, Aufführungsdaten, 1 Seite)
  • Dokumentationsmaterial (Programme, Rezensionen, Videolinks)


Weiterführende Infos & Kontakt
BMKÖS - Bundesministerium Kunst, Kultur, Öffentlicher Dienst & Sport
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