Künstler-Stipendium Šmartno 2024
Die Landeshauptstadt Klagenfurt hat im slowenischen Ort Šmartno ein Atelier eingerichtet, das sie Künstlerinnen und Künstlern aus Kärnten, verbunden mit einem Stipendium, als Arbeitsort zur Verfügung stellt. Die idyllische Region in der Goriška Brda, die auch als slowenische Toscana bezeichnet wird, eignet sich für Kunstschaffende bestens zum Rückzug und zur Inspiration.
Die Landeshauptstadt schreibt auch heuer für das kommende Jahr ein Künstlerstipendium für Šmartno aus. Damit verbunden ist ein maximal fünfmonatiger Aufenthalt (Mai bis September, bei freier Miete und Betriebskosten) sowie ein Stipendium in der Höhe von 3.000 Euro. Eingeladen sind neben den genannten Disziplinen auch Künstler, die spartenübergreifend arbeiten. Die entstandenen Werke werden im darauffolgenden Jahr im Living-Studio der Stadtgalerie ausgestellt.
„Als Kulturreferent der Stadt Klagenfurt bin ich froh und stolz zugleich, dass wir heimischen Künstlerinnen und Künstlern die Möglichkeit eines Arbeitsaufenthaltes ermöglichen können – an einem Ort, wo kreative Menschen alleine aufgrund der malerischen Umgebung aus dem Vollen schöpfen und sich Zeit für neue Werkzyklen nehmen können“, sagt Kulturstadtrat Mag. Franz Petritz.
Zahlreiche Kunstschaffende aus Kärnten, unter anderem die Vorjahressiegerin Ma-El Weiher, haben bereits einen von der Landeshauptstadt Klagenfurt ermöglichten Arbeitsaufenthalt im Künstleratelier in Šmartno genützt und sich von der malerischen Atmosphäre der Goriška Brda verzaubern lassen. Weitere Gewinner waren u.a. Gernot Fischer-Kondratovitch, Martin Egger, Nora Kurzweil, Marco Lipuš, Ute Aschbacher oder Paul Kulnig.
Die Vergabe des Ateliers plus Stipendium erfolgt auf Basis der Qualität der eingereichten Arbeiten, die von einer Fachjury beurteilt werden.
Bewerbungen mit Werkbeispielen und Biografie an:
Magistrat der Landeshauptstadt Klagenfurt, Abteilung Kultur, Theatergasse 4, 9020
Klagenfurt am Wörthersee, Tel: +43 463 537-5227
Email: @email | Info: www.kultur.klagenfurt.at
Die Einreichfrist endet am 15. Dezember 2023.