kulturförderung

Am Dienstag den 18.02.2025 fand in Kooperation mit der A9 des Landes Steiermark ein Webinar zur Ausschreibung und Antragstellung statt der Mehrjährigen Förderungsvereinbarungen 2026-2028 statt. Alle zentralen Informationen und Links zur Antragstellung findet ihr unten.
In Achtung der Bedeutung des Einflusses der freien Szene auf das Kulturleben vergibt das Land Kärnten im Jahr 2025 ein mit € 3.000,- dotiertes Stipendium für WEITERBILDUNGSMASSNAHMEN von Kulturschaffenden, die im Bereich der freien Kulturarbeit tätig sind.
Das Land Kärnten vergibt in Kooperation mit der Stadt Villach für den Zeitraum vom 1. Juli 2025 bis 30. September 2025 ein Stipendium inkl. Wohn- u. Arbeitsmöglichkeit an FILMSCHAFFENDE. Das Stipendium in der Höhe von € 3.600,- wird vom Land Kärnten gestiftet. Die Betriebs- und Mietkosten für die Wohnmöglichkeit und den Arbeitsplatz im FreiRaum Otelo trägt die Stadt Villach. Sämtliche darüber hinaus gehende Kosten hat der/die Künstler:in selbst zu tragen.
Das Land Kärnten vergibt für den Zeitraum vom Juli bis Dezember 2025 ein mit € 5.250,- dotiertes Arbeitsstipendium (€ 875,-/Monat) an Filmschaffende.
Das Land Kärnten vergibt im Jahr 2025 für Projekte aus dem Bereich der bildenden Kunst Arbeitsstipendien. Insgesamt steht dafür im Jahr 2025 ein Betrag von € 10.500,- zur Verfügung. Das Budget kann anteilig an mehrere Bewerber:innen vergeben werden.

Das Land Kärnten vergibt im Jahr 2025 für Projekte aus dem Bereich der bildenden Kunst Arbeitsstipendien.  Insgesamt steht dafür im Jahr 2025 ein Betrag von € 10.500,- zur Verfügung. Das Budget kann anteilig an mehrere Bewerber:innen vergeben werden.

Förderungswürdig sind künstlerische Projekte (Vorbereitung, Konzeptualisierung, Weiterentwicklung und Realisierung) aus allen Bereichen der bildenden Kunst wie z. B. Malerei, Grafik, Bildhauerei, Installation etc. Die Vergabe des Stipendiums erfolgt

Der Dachverband Salzburger Kulturstätten lädt am 26. Februar zu Vernetzung und Austausch zum Thema: Der Kulturinitiativen-Beirat des Bundes.

Komm zur Kultur

Das Erfolgsprojekt „Komm zur Kultur“ fördert mittels Fahrtkostenzuschuss den Besuch professioneller Kärntner Kultureinrichtungen von Kindergärten, Schulen und Hortgruppen.
Für Kulturförderungen führt die Abteilung 14 – Kunst und Kultur des Landes Kärnten/Koroška Einreichfristen ein. Dies dient der erleichterten Abstimmung der Akquirierung von Drittmitteln und gibt der Kulturabteilung Überblick über den Gesamtbedarf.
Das BMKÖS und das BMBWF schreiben ein neues, gemeinsames Förderprogramm für Kunst- und Kultureinrichtungen aller Sparten mit Sitz in Österreich aus. Der OeAD setzt dieses operativ um. Unterstützt werden partizipative Kunst- und Kulturprojekte mit und für Schulen, die jungen Menschen unterschiedliche Bereiche von Kunst und Kultur näherbringen, ihr Interesse und ihre Neugier wecken und zur Stärkung ihrer (kulturellen) Kompetenzen beitragen.
Der Kulturbericht des Landes Kärnten für das Jahr 2021 wurde veröffentlicht und die IG KiKK hat diesen mit Fokus auf für die Freie Szene relevante Änderungen analysiert.
Für die WIENWOCHE 2023, die von 15. bis 25. September 2023 stattfindet, werden Projekte und Kooperationen zwischen politischer Aktion und künstlerischer Arbeit gesucht, um gegen die wirtschaftliche und soziale Kälte aufzutreten. Für eine Stadt ohne Ausbeutung, Ausgrenzung, Illegalität, Prekarität und Entmenschlichung, um gemeinsam eine wärmere Realität zu schaffen. Einreichfrist: 31.1.2023.