Rechtsauskunft-Praxiseinblick

Beratungspraxis Aberkennung Gemeinnützigkeit Was passiert, wenn das Finanzamt die Gemeinnützigkeit eines Vereins in Frage stellt? Anknüpfend an die Rechtsauskunft „Die Gemeinnützigkeit und ihre Aberkennung“ beleuchten wir anhand eines konkreten Falls aus der Vereinspraxis zentrale steuerliche Fragen. Steuerrechtsexpertin Mag. Karin Bartalos gibt Antworten.
Rechtsauskunft Aberkennung Gemeinnützigkeit Gemeinnützigkeit ist für Kulturvereine keine Selbstverständlichkeit. Entscheidend ist nicht nur, was in den Statuten steht, sondern auch, was ein Verein tatsächlich tut. Beides muss zusammenpassen und einem gemeinnützigen Zweck dienen. Stimmen Statuten, Tätigkeit, Website und Rechnungswesen nicht überein, kann die Gemeinnützigkeit gefährdet sein – mit möglichen steuerlichen Folgen für den Verein.
Wie verhält es sich mit der Steuer beim Verkauf von Merchandising-Artikeln, bei Beteiligungen am Verkauf von Kunstwerken oder beim Einsatz von Freiwilligen? Antworten auf Detailfragen aus der Beratungspraxis zur steuerrechtlichen Einordnung von Tätigkeiten gemeinnütziger Kulturvereine.
Die Vermietung von Räumlichkeiten ist für viele Kulturvereine ein wichtiger Finanzierungsbaustein – steuerlich jedoch kein Selbstläufer. Wann gilt sie noch als zulässige Vermögensverwaltung, wann wird sie zur begünstigungsschädlichen (gewerblichen) Tätigkeit? Der Beitrag gibt einen praxisnahen Überblick zu Abgrenzungsfragen, Umsatz- und Körperschaftsteuer – und zeigt, worauf Vereine achten sollten, um ihre Gemeinnützigkeit abzusichern.
Die Abzugssteuer gehört zu den steuerlichen Themen, die Kulturvereine in der Praxis immer wieder beschäftigen – insbesondere dann, wenn internationale Künstler*innen für Auftritte in Österreich engagiert werden. Anknüpfend an den Beitrag „Rechtsauskunft: Steuern im Kulturverein – Fokus Abzugssteuer“ erreichten uns konkrete Rückfragen aus der Praxis. Diese haben wir im Rahmen der Reihe Beratungspraxis nochmals vertiefend aufgegriffen und gemeinsam mit der steuerlichen Expertise von KPMG Alpen-Treuhand GmbH näher ausgearbeitet.
Buffet beim Konzert, Getränke beim Vereinsabend oder Kuchenverkauf bei Veranstaltungen: Kleinstgastronomie gehört in vielen Kulturvereinen zum Alltag. Steuerlich ist sie jedoch heikel, da gastronomische Tätigkeiten grundsätzlich als begünstigungsschädlicher Betrieb gelten können. Unter bestimmten Voraussetzungen – etwa bei einfachen Angeboten im Rahmen von Kulturveranstaltungen oder bei kleinen Vereinsfesten – sehen die Vereinsrichtlinien jedoch Ausnahmen vor. Ausgabe 3 der Reihe „Aus der Beratungspraxis“ zu steuerrechtlichen Fragen.
Für Kulturvereine ist die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ein Instrument der Transparenz, der internen Steuerung und des Haftungsschutzes. Im Webinar „Jahresabschluss im Verein – Fokus Einnahmen-Ausgaben-Rechnung“ vom 26.02.2026 zeigte die Betriebswirtin Stefanie Schlögl, dass die Buchführung weit mehr ist als eine formale Verpflichtung. Die wichtigsten Details des Webinars zum Thema Einnahmen-Ausgaben-Rechnung haben wir im Rahmen unserer Reihe Basiswissen hier für euch zusammengefasst.
Haftungsfragen sind ein zentrales Thema für Kulturvereine, vor allem wenn es um die Haftung des Vereins bzw. dessen Vertreter*innen nach außen – also gegenüber Dritten – geht. Hier findet ihr einen Überblick über die wichtigsten Fragen.
Wenn euer Verein Künstler*innen oder Mitwirkende aus anderen Ländern für Veranstaltungen engagiert, werden unter Umständen für diese Personen Steuern fällig – die sogenannte Abzugssteuer. Was dabei zu beachten ist, wie die Abzugssteuer zustande kommt und ob euer Verein voraussichtlich abzugssteuerpflichtig ist, zusammengefasst mit Unterstützung der KPMG Alpen-Treuhand GmbH für Kulturvereine.
Noch ist kein konkreter Fall eines insolventen Kulturvereins an uns herangetreten, dennoch mehren sich Anfragen zum Vorgehen im Ernstfall. Zentral ist sich frühzeitige zu informieren, denn im schlimmsten Fall haften vertretungsbefugte Vorstandsmitglieder persönlich für den entstanden Schaden. Können offene Rechnungen nicht mehr beglichen werden und ist keine Besserung absehbar, muss rechtzeitig gehandelt und Insolvenz angemeldet werden. Was das konkret bedeutet, hat Dr. Thomas Höhne in der aktuellen Ausgabe unserer Reihe „Rechtsauskunft“ hier zusammengefasst.
Konzerte, Musikveranstaltungen bzw. Musikfestivals gehören mitunter zum Daily Business von Kulturvereinen. Inwiefern ist die Organisation von Konzerten, Musikveranstalgungen/Festivals auch gemeinnützig? Können Vereine, die ausschließlich Musikfestivals, Konzertreihen oder Musikveranstaltungen mit Publikumstanz organisieren, überhaupt gemeinnützig sein? Ausgabe 2 der aktuellen Reihe „Aus der Beratungspraxis“ zu steuerrechtlichen Fragen.
Bar Getränke Auch wenn Vereine Speisen und Getränke nur „zum Selbstkostenpreis“ abgeben, ist Vorsicht geboten: Die Gewerbeordnung macht vor Vereinen nicht halt – unabhängig davon, ob sie gemeinnützig sind oder nicht. Sobald ein Verein wie ein Gastgewerbe wirkt, kann die Gewerbeordnung greifen. Und selbst die günstigen Getränke für Mitglieder können als wirtschaftlicher Vorteil gewertet werden. Vereinsrechtsexperte RA Dr. Thomas Höhne zur Gewerbeordnung als Zwickmühle für Vereine mit Barbetrieb.