veranstaltungsgesetz

Der Kulturhof Villach forderte ein Ende des Kärntner Veranstaltungsverbotes am Karfreitag und bekam vor Gericht recht: Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) urteilte, dass das Veranstaltungsverbot nicht verfassungskonform und daher aufzuheben ist. Die Reaktionen auf das Urteil lassen befürchten, dass eine das Urteil konterkarierende Überarbeitung des Gesetzes angedacht ist. Kärnten braucht jedoch ein zeitgemäßes Veranstaltungsgesetz, dass die Grundrechte aller sichert und sich mit der demokratischen Verfassung deckt!
… und um dieses Unrecht wieder in den Diskurs zu bringen, veranstaltet der Kulturhof:Villach am Karfreitag, 7. April 2023, ein Konzert der deutschen Band Dÿse. Gegebenenfalls wird der Kulturhof:Villach seinen Verstoß gegen das Veranstaltungsverbot am Karfreitag in Kärnten/Koroška zur Selbstanzeige bringen, um eine Überprüfung dieser unzeitgemäßen, religiös begründeten Ungleichbehandlung und letztlich die Abschaffung des Veranstaltungsverbots zu erreichen.