Kulturförderungen

Kulturförderungen

Förderungen von Bund, Land, Gemeinden, EU- und sonstige Fördertöpfe und -schienen

Kulturförderung bezeichnet öffentlich finanzierte oder subventionierte Kulturinstitutionen und Kulturprojekte, sowie Preise und Stipendien, die durch die öffentliche Hand vergeben werden. 

 

 

In Achtung der Bedeutung des Einflusses der freien Szene auf das Kulturleben vergibt das Land Kärnten im Jahr 2025 ein mit € 3.000,- dotiertes Stipendium für WEITERBILDUNGSMASSNAHMEN von Kulturschaffenden, die im Bereich der freien Kulturarbeit tätig sind.
Das Land Kärnten vergibt in Kooperation mit der Stadt Villach für den Zeitraum vom 1. Juli 2025 bis 30. September 2025 ein Stipendium inkl. Wohn- u. Arbeitsmöglichkeit an FILMSCHAFFENDE. Das Stipendium in der Höhe von € 3.600,- wird vom Land Kärnten gestiftet. Die Betriebs- und Mietkosten für die Wohnmöglichkeit und den Arbeitsplatz im FreiRaum Otelo trägt die Stadt Villach. Sämtliche darüber hinaus gehende Kosten hat der/die Künstler:in selbst zu tragen.
Das Land Kärnten vergibt für den Zeitraum vom Juli bis Dezember 2025 ein mit € 5.250,- dotiertes Arbeitsstipendium (€ 875,-/Monat) an Filmschaffende.
Das Land Kärnten vergibt im Jahr 2025 für Projekte aus dem Bereich der bildenden Kunst Arbeitsstipendien. Insgesamt steht dafür im Jahr 2025 ein Betrag von € 10.500,- zur Verfügung. Das Budget kann anteilig an mehrere Bewerber:innen vergeben werden.
Erasmus+ ist das EU-Förderprogramm für Bildung, Jugend und Sport. Für Kunst- und Kulturvereine bieten besonders Kooperationsprojekte der Leitaktion 2 (KA2) vielfältige Möglichkeiten internationale Projekte zu entwickeln und Partnerschaften einzugehen. Einreichfrist für Kooperationen ist der 5. März 2025.
Der Creative Europe Call für Europäische Kooperationsprojekte 2025 wurden veröffentlicht. Einreichfrist ist der 13. Mai 2025.
Der Regierungswechsel unter der Führung der steirischen FPÖ hat bei den steirischen Kunst- und Kulturtätigen viele Unsicherheiten ausgelöst. Grund dafür sind unter anderem diverse Behauptungen, die die FPÖ in ihrem Wahlprogramm aufgestellt hat. Um für mehr Klarheit zu sorgen, hat die IG Kultur Steiermark die aktuellen Kernfragen und Fakten zusammengefasst.
Da die mehrjährigen Fördervereinbarungen für die Jahre 2026-28 seitens des Landes Steiermark noch immer nicht ausgeschrieben wurden und uns keinerlei Informationen dazu vorliegen, wann bzw. ob wir mit einer solchen Ausschreibung rechnen dürfen, hat die IG Kultur Steiermark einen Appell an die steirische Landesregierung verfasst. Diesen könnt ihr unterhalb nachlesen.

Prix Ars Electronica: u19–create your world

Der Wettbewerb richtet sich an junge Künstler*innen und kritische Weiterdenker*innen bis 19 Jahre, die ihre Welt und die Zukunft mitgestalten möchten und dazu ein Projekt entwickelt oder eine Idee haben. Dabei kann es sich um ein Kunstwerk wie einen Film, ein (analoges oder digitales) Bild, eine Skulptur, ein Theaterprojekt, einen Podcast, eine Soundinstallation, einen Comic, eine Geschichte, eine technische Kreation, ein Computerspiel oder aber auch um

Der Nachwuchspreis Bildende Kunst Kärnten zeichnet aufstrebende Künstler:innen bis 35 Jahren aus, die entweder in Kärnten geboren, aufgewachsen oder wohnhaft/tätig sind, oder deren Persönlichkeit/Werk in einem konkreten Bezug zum Land Kärnten steht. Bewerbungen müssen bis 21. Dezember 2024 in der GALERIE3 eingelangt sein.
Der Nachwuchspreis Bildende Kunst Kärnten zeichnet aufstrebende Künstler:innen bis 35 Jahren aus, die entweder in Kärnten geboren, aufgewachsen oder wohnhaft/tätig sind, oder deren Persönlichkeit/Werk in einem konkreten Bezug zum Land Kärnten steht. Bewerbungen müssen bis 21. Dezember 2024 in der GALERIE3 eingelangt sein.

Die österreichweite Initiative des BMBWF fördert kulturelle Aktivitäten zwischen Schulen und Kultureinrichtungen aller Kunstsparten. Die Kooperationen eröffnen Kindern und Jugendlichen neue Wege zu Kunst und Kultur. Sie sammeln dabei Erfahrungen in selbstbestimmten und nachhaltigen Lernprozessen.

Einreichen können: Kultureinrichtungen, -initiativen und -vereine in Zusammenarbeit mit Schulen mit Öffentlichkeitsrecht in ganz Österreich und Projektteams der schulischen Tagesbetreuung
Einreichfrist: 2.12.2024
Unterstützung: max. 1.800 Euro pro Kooperationsprojekt

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