Kulturförderungen

Kulturförderungen

Förderungen von Bund, Land, Gemeinden, EU- und sonstige Fördertöpfe und -schienen

Kulturförderung bezeichnet öffentlich finanzierte oder subventionierte Kulturinstitutionen und Kulturprojekte, sowie Preise und Stipendien, die durch die öffentliche Hand vergeben werden. 

 

 

Gemeinnützige Organisationen aus allen Lebensbereichen wie Gesundheit, Kunst und Kultur, Pflege und Sport sowie anerkannte Religionsgemeinschaften, die von wirtschaftliche Beeinträchtigungen aufgrund der stark gestiegenen Energiepreise betroffen sind, können bis 31.12.2024 um Zuschuss ansuchen.
Ökologische Investitionen im Sinne der Klimaneutralität sind mit erheblichen Investitionen verbunden. Deshalb gibt es seit 2022 ein Förderprogramm (BMKÖS) aus dem Aufbau und Resilienzfonds der Europäischen Union – NextGenerationEU. Das aktuelle Förderprogramm setzt den Schwerpunkt auf Steigerung der Endenergieeffizienz von Kunst- und Kulturbetrieben in Österreich.
Förderung von Kunst- und Kulturprojekten mit und für Schulen Das BMKÖS schreibt – aufgrund des großen Erfolges der ersten Antragsrunde im Frühjahr 2024 – erneut das Förderprogramm „Kunst ist Klasse!“ für Kunst- und Kultureinrichtungen aller Sparten mit Sitz in Österreich aus. Unterstützt werden partizipative Kunst- und Kulturprojekte mit und für Schulen, die jungen Menschen unterschiedliche Bereiche von Kunst und Kultur näherbringen, ihr Interesse und ihre Neugier wecken und zur Stärkung ihrer (kulturellen) Kompetenzen beitragen.
Das Land Kärnten vergibt für den Zeitraum vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2025 ein mit € 5.250,- dotiertes Lyrik-Stipendium (€ 875,-/Monat). Durch die Vergabe des Stipendiums soll Autor:innen die Möglichkeit eingeräumt werden, sich verstärkt dem kreativen Schaffensprozess zu widmen und im Rahmen der Stipendienlaufzeit ein Projekt zu finalisieren. Ende der Einreichfrist: 28. Februar 2025

Komm zur Kultur

Das Erfolgsprojekt „Komm zur Kultur“ fördert mittels Fahrtkostenzuschuss den Besuch professioneller Kärntner Kultureinrichtungen von Kindergärten, Schulen und Hortgruppen.
Das Land Kärnten vergibt für den Zeitraum vom 1. Jänner 2025 bis 30. Juni 2025 ein mit € 5.250,- dotiertes Dramatiker-Stipendium (€ 875,-/Monat). Durch die Vergabe des Stipendiums soll Dramatiker:innen die Möglichkeit eingeräumt werden, sich verstärkt dem kreativen Schaffensprozess zu widmen und im Rahmen der Stipendienlaufzeit ein Projekt zu finalisieren. Einreichfrist: 31. Oktober 2024
Das Land Kärnten vergibt für den Zeitraum vom 1. Jänner 2025 bis 30. Juni 2025 ein mit € 5.250,- dotiertes Dramatiker-Stipendium (€ 875,-/Monat). Durch die Vergabe des Stipendiums soll Dramatiker:innen die Möglichkeit eingeräumt werden, sich verstärkt dem kreativen Schaffensprozess zu widmen und im Rahmen der Stipendienlaufzeit ein Projekt zu finalisieren. Einreichfrist: 31. Oktober 2024
Das Land Kärnten vergibt für den Zeitraum vom 1. Jänner 2025 bis 31. Dezember 2025 ein mit € 10.500,- dotiertes Jahresstipendium für SPARTENÜBERGREIFENDE KUNSTFORMEN (€ 875,-/Monat). Durch die Vergabe des Stipendiums soll Künstler*innen aller Kultursparten sowie Kulturwissenschaftler*innen die Möglichkeit eingeräumt werden, sich ein Jahr lang verstärkt dem kreativen Schaffensprozess zu widmen und im Rahmen der Stipendienlaufzeit ein interdisziplinäres Projekt zu realisieren. Einreichfrist: 30. August 2024
Das Land Kärnten vergibt für den Zeitraum vom 1. Jänner 2025 bis 31. Dezember 2025 ein mit € 10.500,- dotiertes Jahresstipendium für SPARTENÜBERGREIFENDE KUNSTFORMEN (€ 875,-/Monat). Durch die Vergabe des Stipendiums soll Künstler*innen aller Kultursparten sowie Kulturwissenschaftler*innen die Möglichkeit eingeräumt werden, sich ein Jahr lang verstärkt dem kreativen Schaffensprozess zu widmen und im Rahmen der Stipendienlaufzeit ein interdisziplinäres Projekt zu realisieren. Einreichfrist: 30. August 2024

Jugend und Kultur

3. Open Call der Kärntner Kulturstiftung KKS. Kunst- und Kulturtätige aller Sparten aus ganz Österreich sind eingeladen, ihre Projekte zum Thema „JUGEND und KULTUR“ einzureichen und im Zeitraum von Jänner 2025 bis August 2026 umzusetzen. UPDATE: Die Einreichfrist ist verlängert bis zum 14. Oktober 2024!

Jugend und Kultur

3. Open Call der Kärntner Kulturstiftung KKS. Kunst- und Kulturtätige aller Sparten aus ganz Österreich sind eingeladen, ihre Projekte zum Thema „JUGEND und KULTUR“ einzureichen und im Zeitraum von Jänner 2025 bis August 2026 umzusetzen. UPDATE: Die Einreichfrist ist verlängert bis zum 14. Oktober 2024!
Ihr habt eine Projektidee, die sich gut für eine EU-Förderung eigenen würde – aber euch schrecken die Anforderungen ab? Ihr seid unsicher, welche EU-Förderschiene für eure Idee passend ist? Ihr habt noch keine Erfahrung mit EU-Einreichungen und bräuchtet Unterstützung in der Antragstellung? Dann bewerbt euch für das Incubator 2024 Programm – dem Mentoringprogramm für Kulturinitiativen zur Entwicklung erfolgreicher EU-Projekteinreichungen, inkl. Intensivtraining in Valetta/Malta.