Kulturförderungen

Kulturförderungen

Förderungen von Bund, Land, Gemeinden, EU- und sonstige Fördertöpfe und -schienen

Kulturförderung bezeichnet öffentlich finanzierte oder subventionierte Kulturinstitutionen und Kulturprojekte, sowie Preise und Stipendien, die durch die öffentliche Hand vergeben werden. 

 

 

Das Land Kärnten vergibt in Kooperation mit der Stadt Villach für den Zeitraum vom 1. Juli 2026 bis 30. September 2026 ein Stipendium inkl. Wohn- u. Arbeitsmöglichkeit an FILMSCHAFFENDE. Das Stipendium in der Höhe von € 3.600,- wird vom Land Kärnten gestiftet. Die Betriebs- und Mietkosten für die Wohnmöglichkeit und den Arbeitsplatz im FreiRaum Otelo trägt die Stadt Villach. Sämtliche darüber hinaus gehende Kosten hat der/die Künstler:in selbst zu tragen. Ende der Einreichfrist: 31.03.2026
Das Land Kärnten vergibt in Kooperation mit der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee für den Zeitraum vom 1. Mai bis 30. September 2027 an FOTO- und MEDIENKÜNSTLER:INNEN ein Stipendium inkl. Wohn- u. Arbeitsmöglichkeit in Klagenfurt am Wörthersee. Das Stipendium in der Höhe von € 6.000,- wird vom Land Kärnten gestiftet. Die Betriebs- und Mietkosten für die Wohn- und Arbeitsmöglichkeit trägt die Landeshauptstadt Klagenfurt. Sämtliche darüber hinaus gehende Kosten hat der/die Künstler:in selbst zu tragen. Ende der Einreichfrist: 31.10.2026
Das Land Kärnten vergibt für den Zeitraum vom 1. Jänner  bis 31. Dezember 2027 ein mit € 10.500,- dotiertes Jahresstipendium für SPARTENÜBERGREIFENDE KUNSTFORMEN (€ 875,-/Monat). Durch die Vergabe des Stipendiums soll Künstler:innen aller Kultursparten sowie Kulturwissenschaftler:innen die Möglichkeit eingeräumt werden, sich ein Jahr lang verstärkt dem kreativen Schaffensprozess zu widmen und im Rahmen der Stipendienlaufzeit ein spartenübergreifendes Projekt zu realisieren. Ende der Einreichfrist:  31. August 2026
Das Land Kärnten vergibt im Jahr 2027 an bildende Künstler:innen zwei Stipendien in der Höhe von je € 10.680,-. Die Laufzeit der Stipendien beträgt sechs Monate (entweder erste Jahreshälfte oder zweite Jahreshälfte 2027). Reise-, Material- und Betriebskosten (derzeit ca. € 580,- p.m.) werden nicht übernommen. Ende der Einreichfrist: 15. Juni 2026
Das Land Kärnten vergibt für den Zeitraum vom Juli bis Dezember 2026 ein mit € 5.250,- dotiertes Arbeitsstipendium (€ 875,-/Monat) an Filmschaffende. Ende der Einreichfrist: 30. April 2026

Arbeitsstipendien für bildende Kunst 2026

Das Land Kärnten vergibt im Jahr 2026 für Projekte aus dem Bereich der bildenden Kunst Arbeitsstipendien. Insgesamt steht dafür im Jahr 2026 ein Betrag von € 10.500,- zur Verfügung. Das Budget kann anteilig an mehrere Bewerber:innen vergeben werden. Ende der Einreichfrist:  15. Mai 2026
Symbolbild Labyrinth mit grünem Pfeil, der Weg durch das Chaos zeigt; Welche Neuerungen gibt es bei der Bundesförderung für Kulturinitiativen? Unsere Nachlese fasst die häufigsten Fragen und Antworten aus dem Webinar am 4. September mit Mag. Karin Zizala und Mag. Sonja Olensky-Vorwalder (Abteilung Kulturinitiativen / BMWKMS) zusammen – von Fristen und Einreichbedingungen bis hin zu neuen Abgrenzungskriterien für Jahres- und Projektförderung und deren Auswirkungen für die Praxis.

Alpe-Adria-Allianz Call 2025

After a one-year break, the Alps-Adriatic-Alliance is pleased to invite you to the 2025 call for applications! This year's call will define "quantity" from a different angle: The focus will be set not on the number of projects handed in, but on the number of AAA-members and, respectively, neighboring regions - specifically former members of the Alps-Adriatic Working Community and Western Balkans regions - participating in each project. Therefore, the number of projects eligible to AAA funding will be limited to five. However, as an incentive, there will not be a restriction as to the amount of funding for each individual project within the overall funding framework. The call starts on Thursday, August 7th and closes on Monday, September 22nd 2025.
Mit 1. Juli 2025 sind neue Richtlinien für die Kunst- und Kulturförderung des Bundes in Kraft getreten. Die Neuregelung bringt eine Reihe an Klarstellungen, punktuellen Erleichterungen sowie zusätzliche Anforderungen mit sich. Besonders für Kulturinitiativen, die Förderanträge stellen, lohnt sich ein genauer Blick.
Orientierung im Förderdschungel, Fokus auf Bundesförderung für Kulturinitiativen - dargestellt durch einen Kaktus vor dunklem Hintergrund, der beleuchtet ist;  Update: Weitere Plätze zur Teilnahme jetzt verfügbar! Welche Kulturprojekte erhalten eine Bundesförderung – und warum? Was genau unterscheidet eine Projektförderung von einer Jahresförderung? Welche Neuerungen gelten ab Herbst 2025 für Einreichungen und Entscheidungsverfahren? Im Rahmen des Webinars am 4. September werfen wir gemeinsam mit der Leiterin der Kulturinitiativenabteilung im Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport (BMWKMS), Mag. Karin Zizala, und ihre Stellvertreterin Mag. Sonja Olensky-Vorwalder, einen kompakten, praxisnahen Blick auf aktuelle Entwicklungen in der Bundesförderung für Kulturinitiativen.
Stiftungen sind wichtige Förderpartner:innen für Kunst und Kultur – auch für Initiativen in Kärnten|Koroška bieten sie wertvolle Finanzierungsmöglichkeiten abseits staatlicher Mittel. Neben regionalen Akteur:innen gibt es zahlreiche Stiftungen in der gesamten DACH-Region, die innovative und grenzüberschreitende Projekte unterstützen. Um Künstler:innen und Kulturinitiativen neue Perspektiven zu eröffnen, haben wir eine Liste relevanter Stiftungen zusammengestellt. Diese soll helfen, nachhaltige Finanzierungsquellen zu finden und die Kulturlandschaft auch in herausfordernden Zeiten zu stärken.
Erstmals vergibt das Land Kärnten ein Stipendium für Literaturvermittlungsprojekte. Insgesamt steht dafür ein Betrag von € 2.000,- zur Verfügung. Einreichfrist: 30. Juni 2025